MPU auf Speicheltest(Drug Wipe) als Grund ???

20. August 2020 04:14 |
Preis: 70,00 € |

Verkehrsrecht


Zusammenfassung

Die Fahrerlaubnisbehörden können einen Führerschein einziehen, wenn aufgrund bekannt gewordener Umstände die Fahrtauglichkeit des Inhabers in Zweifel gezogen wird, auch dann, wenn ein Straf- oder Ordnungswidrigkeiten Verfahren eingestellt wurde.

Guten Tag
Vergib mir zuerst mein Deutsch, da ich weniger als 2 Jahre in Deutschland lebe.
Ich hatte nie Probleme mit dem Gesetz. Ich bin arbeitslos, kurz bevor das Virus Deutschland besuchte. Und ich glaube, ich fange endlich mit einem neuen Arbeit an. Oder ?


Ich wurde im Oktober 2019 von der Polizei zur routinemäßigen Kontrolle angehalten. Ich stimmte zu, eine Speicheltest durchzuführen, das sich positiv auf Spuren von Opiaten und Kokain auswirkte. Das war eine große Überraschung für mich, da ich nie harte Drogen genommen hatte, nur gelegentlich 1 bis 2 mal pro Monat Cannabis geraucht habe. Ich wurde gefragt, ob ich in meinem Leben Kokain genommen habe. Ich antwortete:
" Nein. Nicht zum meinem Wissen."

Jetzt erhielt ich einen Brief von Fahrerlaubnisbehörde, in dem meine Fahrfähigkeit in Frage gestellt wurde, dass sie mit dem Verwaltungsverfahren beginnen, um meinen Führerschein aller Klassen zu entziehen.

Zitat von dem Brief:

" Anhand des am 11.2019 erstellen forensisch-toxikologischen Gutachtens wurde der Konsum von Cannabisprodukten (THC-wert 1.4microgram/L und THC-Carbonsaure 25 microgram/L) nachgewiesen. Im Blut konnte kein Konsum von Kokain und Opiaten mehr nachgewiesen werden.

Unter bestimmten zeitlichen Umstanden ist ein Nachweis im Blut nicht mehr gegeben, im Harn dagegen noch möglich sein.

Das Strafverfahren wurde eingestellt. Unabhängig hiervon ist meine Behörde verpflichtet, zu prüfen, ob Sie körperlich und geistig geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu fuhren.

Gemäß der Anlage 4 Punkt 9.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist bei Einnahme von Kokain oder Opiaten die Kraftfahregnung nicht mehr gegabe, so dass Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen ist,
(...)
Es steht Ihnen frei, jederzeit eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Voraussetzung für die künftige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird jedoch - auch bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis - die Vorlage eines positiven medizinisch - psychologischen Gutachtens sein. "

Die Fragen, die mich sehr stören
1. Kann die Fahrerlaubnisbehörde meinen Führerschein aufgrund eines fragwürdigen Speicheltest widerrufen? Alle Informationen, die ich sammle, sind, dass der Speicheltest rechtlich nicht bindend ist. Ist es? Polizeibeamte hatten Schwierigkeiten, den Speicheltest selbst zu interpretieren, da das Ergebnis kaum sichtbar war? Sie mussten jemanden anrufen, um zu besprechen, was sie tun sollten.

2. Kann ich einen Polizisten um eine Erklärung bitten, dass der Test nicht klar war? Irgendwann wurde ich um ein Treffen auf der Polizeistation gebeten. Der Beamte, der meinen Fall leitete, war sehr nett. Ich stellte fest, dass er sich mit dem, was passiert war, unwohl fühlte.

3. Wie kann man den Prozess verzögern, um etwas Zeit zu gewinnen?

4. Das Büro sagte mir, ich kann meine Berufung per E-Mail senden. Ist es rechtsverbindlich? soll ich das machen oder nein?

Alle anderen allgemeinen Vorschläge sind willkommen.

Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Frage 1) Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihren Führerschein aufgrund eines bei Ihnen durchgeführten Speicheltest einziehen, da Ihre Fahrtauglichkeit in Zweifel gezogen werden muß.

Dazu reichen die festgestellten Spuren von Opiaten und Kokain aus.

Dass die Polizisten mit Ihrem Test selbst Probleme hatten, wirkt sich nicht aus, es sei denn, die Ergebnisse wurden vertauscht.

Frage 2) Der Polizisten wird eine Erklärung
bereits in der Akte angegeben haben. Sie
Können ihn um eine Stellungnahme bitten, was bei dem Test unklar war. Parallel empfehle ich eine Akteneinsicht.

Frage 3) Den Prozess zu verzögern, um etwas Zeit zu gewinnen, ist schwierig, da die Verwaltungsbehörde Fristen setzt und verfolgt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen.

Frage 4) Wieso Berufung? Das Strafverfahren wurde doch eingestellt!

Mit der Verwaltungsbehörde kann per
eMail korrespondiert werden. Sie können aber auch Briefe per Post versenden, wenn Ihnen dabei wohler ist.

Meine Empfehlung ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen, bevor Sie sich weiter äußern. Insbesondere sollten Sie nicht zugeben, nur gelegentlich 1 bis 2 mal pro Monat Cannabis geraucht zu haben.

ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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