14. Oktober 2016
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09:30
Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Foto bei pexels.com ohne Einwilligung des Fotografen angeboten wurde, kann er Urheber bzw. Lichtbildner gegen die Veröffentlichung auf der Internetseite Ihrer Lebensgefährtin vorgehen. In diesem Fall konnte pexels.com nämlich mangels eigener Rechte an dem Foto keine Lizenz erteilen.
Gettyimages kann sich an pexels.com wenden, muss dies aber nicht tun. Das Vorgehen von Gettyimages ist daher im vorliegenden Fall grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Zu prüfen wäre, ob Ihrer Lebensgefährtin gegen den Webdesigner und/oder pexels.com Schadensersatzansprüche zustehen. Dazu müssten aber die Vertragsunterlagen eingesehen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Henning Twelmeier