Sehr geehrte Fragestellerin,
ich gehe davon aus, dass auf Ihr Arbeitsverhältnis der TVÖD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen) Anwendung findet. Nach § 34 Abs. 2 TVÖD kann ein Arbeitsverhältnis bei Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und 15 Jahre beschäftigt sind nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (z. B. erhebliche Vertragsverstöße etc.), was bei Ihnen offenbar der Fall ist. Das heißt, dass betriebsbedingte Kündigungen zur Personalreduzierung jedenfalls in Ihrem Fall nicht möglich sind. Sie müssen also nach meiner Auffassung eine Kündigung, die lediglich aus Sparmaßnahmen zur Personalreduzierung erfolgt nicht fürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Johlige, Rechtsanwalt
ich gehe davon aus, dass auf Ihr Arbeitsverhältnis der TVÖD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen) Anwendung findet. Nach § 34 Abs. 2 TVÖD kann ein Arbeitsverhältnis bei Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und 15 Jahre beschäftigt sind nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (z. B. erhebliche Vertragsverstöße etc.), was bei Ihnen offenbar der Fall ist. Das heißt, dass betriebsbedingte Kündigungen zur Personalreduzierung jedenfalls in Ihrem Fall nicht möglich sind. Sie müssen also nach meiner Auffassung eine Kündigung, die lediglich aus Sparmaßnahmen zur Personalreduzierung erfolgt nicht fürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Johlige, Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
22. Juni 2007 | 23:56
Der Satzteil "was bei Ihnen offenbar der Fall ist", bezieht sich auf den Punkt "40. Lebensjahr und 15 Jahre Beschäftigung" und nicht darauf, dass ein wichtiger Grund zur Kündigung bei Ihnen vorliegen könnte.