Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Hausfriedensbruch wird mit Geldstrafe oder mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr" bestraft.
Wenn Sie bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, kommt neben einer Einstellung ohne Auflage, einer Einstellung mit Auflagen auch ein Strafbefehl ( nicht bei Jugendlichen) / ein Urteil in Höhe von wahrscheinlich 30 Tagessätzen á 15 € in Betracht.
> Die Auflage bei Einstellung wird nicht über die 450 € hinausgehen.
> Die Höhe der Sozialstunden hat keinen Einfluss.
> Eine Einstellung taucht nicht im BZR auf. Eine Einstellung nach § 47 JGG taucht im Erziehungsregister auf, aus denen nur die in § 61 BZRG genannten Stellen Auskunft erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Hm naja,
meine Frage war wiviel nun eine Einstellung gegen Weisung wohl Erfahrungsgemäß kosten würde bei jemenanden der Erwebslos ist.
Falls das noch hilft nein ich bin noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor 7 Jahren hatte ich mal einen Anhörungsbogen von Beförderungserschleichung in der U-Bahn. Das Verfahren ist aber eingestellt worden wegen Geringfügigkeit.
Die Antwort :"Wird nicht über 450€ hinausgehen" hilft mir jetzt aber nicht wirklich weiter. Ich wollte eher eine Schätzung was so zu erwarten ist für den Frankfurter Raum...
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Höhe der Auflage ist individuell.
Erfahrungswerte im Frankfurter Raum habe ich nicht.
Als Schätzung generell kann ich Ihnen 100 / 150 € nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt