Künstlernamen in Führerschein eintragen lassen

| 12. April 2021 19:21 |
Preis: 53,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


20:10
Guten Tag,

seit 30 Jahren arbeite ich unter einem Künstlernamen, unter dem ich auch bekannt bin. Dieser ist im Einwohnermelderegister eingetragen.

Da ich demnächst ohnehin einen neuen Führerschein benötige, habe ich die Führerscheinstelle meines Wohnorts gebeten, diesen auf meinen Künstlernamen lautend auszustellen. Dies hat mir die Behörde versagt. Begründung: Das Führerschein-Formular sehe - anders als Personalausweis und Reisepass - ein eigenes Feld für einen Künstlernamen nicht vor.

Aber der Künstlername soll auch nicht zusätzlich, sondern an Stelle meines bürgerlichen Namens eingetragen werden.

Ich bin davon überzeugt, dass dies möglich ist, denn die Fahrerlaubnis bleibt an meinen bürgerlichen Namen gekoppelt und so beim KBA eingetragen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei werden ohnehin Personalausweis und Führerschein verlangt, sodass ich die Abweichung erklären kann.

An meinem Wohnort hat es einen solchen Fall bislang nicht gegeben. Habe ich Aussicht auf Erfolg? Wie muss ich dies in meiner schriftlichen Anhörung begründen?
12. April 2021 | 19:52

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Führerschein ist kein Identitätsnachweis. Der Führerschein ist eine echte Ausnahme. In allen anderen Fahrzeugpapieren müssen Sie deswegen auch den Namen ändern, wenn sich Ihr Name durch Heirat ändert. Im Führerschein nicht.

Daraus kann abgeleitet werden, dass es möglich ist, Ihren Künstlernamen eintragen zu lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 12. April 2021 | 20:01

Vielen Dank für Ihre Antwort.

(Eine Antwort hierauf ist für mich sehr wichtig!) Könnten Sie mir bitte noch entsprechende Verweise auf Gesetzestexte, z. B. im Straßenverkehrsgesetz, geben? Wo steht z. B., dass ein Führerschein kein Identitätsdokument ist?

(Wenn Sie noch mögen:) Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei? Habe ich das in meiner Eingangsfrage korrekt geschildert? Herzlichen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. April 2021 | 20:10

Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage ist nicht in einer Vorschrift geregelt.
Es ist vielmehr eine Auslegung nach dem Sinn und Zweck des Führerscheins.
Es ist anerkannt, dass der Führerschein die Zulässigkeit zum Straßenverkehr regelt.
Über das Foto ist ein Abgleich mit den Ausweisdokumenten möglich. Bei der Verkehrskontrolle kontrolliert die Polizei - wie Sie richtig sagen - auch den Ausweis.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne per E-mail anschreiben.

Beste Grüße
RA Richter

Bewertung des Fragestellers 14. April 2021 | 02:16

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