Kündigungsschutzklage - Integrationsamt

| 12. Januar 2012 07:23 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Als Behinderter muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes für die Kündigung einholen.Das Integrationsamt gibt der Kündigung statt mirt dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist.(AG hatte schon vorher einmal gekündigt und den Prozess verloren)Der neue Kündigungsgrund ist ebenfalls wieder an den Haaren herbeigezogen und hat mit der Behinderung nichts zu tun. Ist es in solch einen Fall überhaupt Sinnvoll eine Kündigungsschutzklage anzustreben , da das Integrationsamt schon im vorraus die Zusammenarbeit nicht für gut hält ? Danke
12. Januar 2012 | 07:56

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung ist eine formelle Frage, die zur Wirksamkeit der Kündigung erforerlich ist.

Nicht das Integrationsamt entscheidet, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund gegeben ist, sondern das Arbeitsgericht.

Von daher kann Ihre Anfrage auf jeden Fall mit einem klaren Ja beantwortet werden.

Da der angeführte Kündigungsgrund, wie Sie schreiben, an den Haaren herbeigezogen ist, bestehen gute Aussichten, erneut die Unwirksamkeit auch dieser Kündigung feststellen zu lassen.

Das Arbeitsgericht ist an die Zustimmungerteilung des Integrationsamtes nicht gebunden.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2012 | 08:34

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