Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Kündigung: Gemäß Ihrem Vertrag kann dieser mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 30. Juni des jeweiligen Jahres ausgesprochen werden muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden, um den Zugang nachweisen zu können.
2. Text der Kündigung: Ein möglicher Text könnte lauten: "Hiermit kündige ich den Pachtvertrag vom [Datum] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem 31.12. [Jahr]. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum des Vertrages schriftlich. "
3. Zukunft der GmbH: Was mit der GmbH nach Beendigung des Pachtvertrages geschieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob die GmbH andere Geschäftsräume finden und ihr Geschäft dort weiterführen kann. Sollte dies nicht möglich sein, könnte eine Auflösung und Liquidation der GmbH in Betracht kommen.
4. Übertragung des Vorratsvermögens: Bei Beendigung des Vertrages ist das vorhandene Vorratsvermögen zu Buchwerten zu übertragen. Dies bedeutet, dass Sie als Pächter das Recht haben, das Vorratsvermögen zum Buchwert zu erwerben. Der Buchwert ist der Wert, der in der Bilanz der GmbH für das Vorratsvermögen ausgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Im Vertrag steht Das Vertragsverhältnis beginnt am 1 Juli 1996 auf unbestimmte Zeit
Der Vertrag kann erstmals mit einer sechsmonatigen Frist zum 31.12.2001 gekündigt werden
Nach meinem Verständnis, ist zum 31.12 zu kündigen auf den 30.6. 2024 oder sehe ich das falsch
Eine Frage zur Zustellung, ich habe noch einen anderen Sohn, der ebenfalls Gesellschafter Geschäftsführer der GmbH ist, ich habe die Kündigung an die Gesellschafter der GmbH adressiert, ich übergebe dem anderen Sohn die Kündigung, die er bestätigt, und gibt sie weiter an den anderen Sohn, der wird sie nicht bestätigen, aber der andere Sohn ist ja Zeuge
Wir sind 4 Gesellschafter, ich meine Frau und die beiden Söhne
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Ich verstehe Ihre Frage und die Formulierung so, dass das Pachtjahr dem Kalenderjahr entspricht und mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden muss. Wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vorsieht, dann muss die Kündigung spätestens am 30. Juni des jeweiligen Jahres ausgesprochen werden, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. In Ihrem Fall wäre das also der 30. Juni 2024, um den Vertrag zum 31. Dezember 2024 zu beenden. Eine Kündigung zum 30.06.2024 kann ich der übersandten Formulierung so nicht entnehmen. Sie können aber natürlich versuchen noch dieses Jahr die Kündigung zu erklären und dann zum 30.06.2024 den Vertrag zu beenden. Die obenstehende Formulierung trifft aber meines Erachtens nur einen Kündigungsauschluss bis zum 31.12.2001, so dass ab dann eine Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen zum Ende des Pachtjahres möglich ist. Etwas anderes gilt nur, wenn das Pachtjahr im Vertrag abweichend vom Kalenderjahr festgelegt ist.
"Kündigung zum" würde aber immer den Endzeitpunkt meinen, nicht den Zeitpunkt in dem die Kündigung zugegangen sein muss.
[b]Zur Zustellung der Kündigung: [/b]Grundsätzlich sollte die Kündigung allen Gesellschaftern der GmbH zugestellt werden. Wenn einer der Gesellschafter die Kündigung nicht bestätigt, könnte dies zu Problemen führen. Es wäre daher ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang bei allen Gesellschaftern nachweisen zu können. Alternativ könnten Sie die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dies wäre zwar mit Kosten verbunden, würde aber jeden Zweifel am Zugang der Kündigung ausräumen.
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung des Pachtvertrages Auswirkungen auf die GmbH haben kann, insbesondere wenn diese keine anderen Geschäftsräume findet. Es könnte daher ratsam sein, vor Ausspruch der Kündigung mit den anderen Gesellschaftern über die Zukunft der GmbH zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-