Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Daher kommt es genau auf die vertragliche Vereinbarung an, die Sie mit dem Fitnessstudio getroffen haben.
Sie müssen daher zunächst im Vertrag selbst nachsehen, dann in der bezüglich der Stillegung getroffenen Abrede.
Nutzen Sie für weitere Antwort wenn Sie nachgesehen haben, gerne die kostenlose Nachfrage Funktion.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Daher kommt es genau auf die vertragliche Vereinbarung an, die Sie mit dem Fitnessstudio getroffen haben.
Sie müssen daher zunächst im Vertrag selbst nachsehen, dann in der bezüglich der Stillegung getroffenen Abrede.
Nutzen Sie für weitere Antwort wenn Sie nachgesehen haben, gerne die kostenlose Nachfrage Funktion.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin