Küche individuell geplant und nun ist die gemietete Wohnung Nass

29. November 2010 11:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:09
Ich habe vor zwei Monaten eine individuelle geplante Küche erworben, die bisher aufgrund von Nässe ( massiv feuchte Wände, nun auch mit Schimmelbildung) von der Lieferung nach hinten verschoben wurde. Nun ist abzusehen das ein erneuter Umzug unumgänglich sein wird, da die Vermieterin das Problem nicht in den Griff bekommen wird. Die Kueche wird nun fuer mich nicht mehr verwendbar sein. Der Verkäufer (großes Moebelhaus) verlangt 30% fuer den Rücktritt. Kann ich die Kosten auf die Vermieterin umwälze, bzw. diese zum Kauf der Küche verpflichten? Die Vermieterin hat seit einem Monat nur mündlich Verbesserungen angekündigt. Der Mietvertrag wurde in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst. Wie sollte man sinnig vorgehen?
29. November 2010 | 11:37

Antwort

von


(3181)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Sie müssten die Küche dann in Absprache mit Ihrer Vermieterin gekauft oder eine Selbstabhilfe (siehe dazu unten) unternommen haben, um Ansprüche gegen Letztere zu haben.

Denn insofern gilt:
Ist ein Mietmangel bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unter anderem Schadensersatz verlangen.

Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1.
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

2.
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Nr. 1 und Nr. 2 sind wohl hier vorliegend erfüllt nach meiner ersten Einschätzung.

Ich unterstelle mal hier, dass die neue Küche gekauft werden musste, weil die alte schard-beziehungsweise mangelhaft war oder deshalb kaputtgegangen ist, weil an anderen Sachen der Mietwohnung Mängel oder Schäden aufgetreten sind, was auch zu einem Mangel oder Schaden an der Küche führte (z.B. Rohrbruch).

Unter diesen Voraussetzungen können Sie also Ersatz von Ihrer ehemaligen Vermieterin fordern.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 29. November 2010 | 12:02

Hallo, danke für die Antwort und nochmals eine kurze Ergänzung. Die Küche ist nach Mietvertragsabschluss im September dann im Oktober erworben worden. Die Feuchtigkeitsptoblematik war bei zwei vorhergehenden Besichtigungen, da möbiliert fuer mich nicht ersichtlich. Die Küche sollte am 24.11 geliefert werden was dann auf Mitte Dezember verschoben wurde. (Erstlieferung fuer diese neu angemietete Wohnung) Es geht um einen Küchenwert von 5400€. Vor einer Woche wurde zunächst der Mietvertrag mit Option meinerseits auf Erneuerung aufgehoben. Da nun keinerlei Arbeiten durchgeführt wurden und Raum zunehmend schimmelt habe ich mich entschlossen so schnell wie möglich umzuziehen. Die Küche steht noch beim Verkäufer. Sollte die Ymoegluchkeit des Rücktritts, einer Kostenintensiven Umplanung oder die Lieferumg in Erwaegung gezogen werden....?!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. November 2010 | 12:09

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehme:

Eine Lieferung wäre wohl zu teuer, denn Sie sind im Schadensersatzrecht gehalten, schadensmindernd vorzugehen, so dass nur ein Rücktritt oder eine Umplanung in Betracht kommen, je nachdem, was billiger ist.

Sie sollten die Vermieterin dann darüber schriftlich in Kenntnis setzen und Sie über Ihren Ersatzanspruch, den Sie nach meiner ersten Einschätzung haben, informieren und diesen geltend machen.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 29. November 2010 | 11:42
Sehr geehrter Fragesteller,

wahrscheinlich ist Ihr Fall eher so gewesen, was ich eben vielleicht nicht ganz verstanden habe:

Die von Ihnen gekaufte Küche, weil an anderen Sachen der Mietwohnung Mängel oder Schäden aufgetreten sind, was auch zu einem Schaden an der Küche führte (z.B. Rohrbruch- so genannter Mangelfolgeschaden).

Insofern ist die Vermieterin dann Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Gegebenenfalls können Sie aber auch noch den Sachverhalt hier im Wege der kostenlosen Nachfrage klarstellen, dann kann ich Ihnen gerne nochmals antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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