Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf Ihre Beratungs-Anfrage und beziehe mich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt.
Ziel eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches ist in der Regel die Schadensbegrenzung beziehungsweise die Erledigung des gesamten Rechtsstreits.
Auf die Versteuerung hat ein derartiger Vergleich keine Auswirkungen.
Die Versteuerung wird sich im wesentlichen danach richten, wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Da dies nach Ihren eigenen Angaben in Thailand ist, er wird die Versteuerung wohl auch nach thailändischen Steuerrecht passieren.
Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, auf welches Bankkonto Sie das Geld einzahlen.
Ein eventueller Verlust ist steuerrechtlich irrelevant.
Die von Ihnen beschriebene Meldung geschieht nach den üblichen Vorschriften und nach dem üblichen Procedere.
Dies dürften Sie bereits aus der Vergangenheit kennen.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzlichst
RA Hetényi
ich komme zurück auf Ihre Beratungs-Anfrage und beziehe mich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt.
Ziel eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches ist in der Regel die Schadensbegrenzung beziehungsweise die Erledigung des gesamten Rechtsstreits.
Auf die Versteuerung hat ein derartiger Vergleich keine Auswirkungen.
Die Versteuerung wird sich im wesentlichen danach richten, wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Da dies nach Ihren eigenen Angaben in Thailand ist, er wird die Versteuerung wohl auch nach thailändischen Steuerrecht passieren.
Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, auf welches Bankkonto Sie das Geld einzahlen.
Ein eventueller Verlust ist steuerrechtlich irrelevant.
Die von Ihnen beschriebene Meldung geschieht nach den üblichen Vorschriften und nach dem üblichen Procedere.
Dies dürften Sie bereits aus der Vergangenheit kennen.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzlichst
RA Hetényi
Rückfrage vom Fragesteller
1. September 2024 | 01:42
Herzlichen Dank.
Habe ein kurzes Verständnisproblem:
"Auf die Versteuerung hat ein derartiger Vergleich keine Auswirkungen."
Können sie kurz sagen, was sie damit meinen, sprich ob ich dies grundsätzlich versteuern muss (in Thailand)?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
1. September 2024 | 13:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits mitgeteilt, wird die Versteuerung sich maßgeblich danach richten, wo Sie Ihren Haupt-Wohnsitz haben. Wenn Sie Einnahmen aus der Verwaltung von Krypto-Währungen haben, müssen diese selbstredend versteuert werden.
Ich hoffe Ihnen Ihre Anfrage nunmehr ausreichend beantwortet zu haben.
Herzlichst
RA Hetényi