Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hätten wiederholte Krankschreibungen meines Kindes oder gar von mir in diesem Zeitraum Folgen?
Sie haben als Arbeitnehmer auch kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit der Arbeit krankheitsbedingt fern zu bleiben. In der Regel ist dem Arbeitgeber bei mehr als 3 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eine ärztliche Krankschreibung (Krankenschein) vorzulegen.
Auch wenn Ihr Kind krank ist, können Sie zu Haus bleiben (kindkrank).
Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jeder gesetzlich krankenversicherte Elternteil zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung.
Auch hier ist sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse ein ärztlicher Nachweis vorzulegen.
Darüber hinaus kann der Arbeitsvertrag regeln, dass die Eltern im Falle der Krankheit der Kinder auch zusätzlich ein paar Tage frei bekommt (Freistellung). Hieraus sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.
Im Übrigen sind für die letzten Monate des Arbeitsverhältnisses keine (negativen) Folgen zu befürchten, für den Fall, dass Sie wiederholt aufgrund Krankheit des Kindes zu Hause bleiben.
Ihr Arbeitgeber muss die Krankschreibung akzeptieren. Wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Kind oder Sie nicht krank sind und zu Unrecht krankgeschrieben wurde, kann der Arbeitgeber unter Umständen verlangen, dass das Kind oder Sie von einem von ihm zu bestimmenden Arzt untersucht werden.
Eine krankheitsbedingte (als Unterfall der personenbedingten) Kündigung kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auffallend häufig krank ist und für die Zukunft zu befürchten steht, dass dies das Arbeitsverhältnis weiter beeinträchtigt.
In Ihrem Fall steht dies aber nicht zu befürchten.
Daher sollten keine Konsequenten zu befürchten sein für den Fall wiederholter Krankschreibung in den letzten Monaten des Arbeitsverhältnisses.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Kann mein AG mich fristlos personenbedingt kündigen, wenn ich z.B. mehrmalig (mit verschiedenen Erkrankungen) für mehrere Wochen krankgeschrieben bin?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Nachfrage möchte ich gern wie folgt beantworten:
Wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern arbeiten, ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar. Dann kommt eine personenbedingte - Unterfall krankheitsbedingte - Kündigung durchaus in Betracht.
Es bedarf hier aber wichtiger Gründe. So muss der Arbeitnehmer in der Vergangenheit gehäuft krankheitsbedingt abwesend gewesen sein. Für die Zukunft muss eine negative Gesundheitsprognose bestehen. Das heißt, dass zu befürchten stehen muss, dass der Arbeitnehmer wiederholt ausfällt.
Des Weiteren muss dieser Ausfall des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber betriebliche Nachteile haben, die zu unwägbaren wirtschaftlichen Belastungen führen.
Wenn eine abschließende Abwägung der gegenseitigen Interessen zu Gunsten des Arbeitgebers ausfällt, ist die Kündigung gerechtfertigt.
Ist ist also eher unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber in Ihrem Fall mit einer solchen Kündigung durchkommt. Hier wird es schon an der negativen Gesundheitsprognose scheitern, da ein Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses feststeht.
Im Ergebnis kann der Arbeitgeber Ihnen hier natürlich kündigen, eine solche Kündigung wird aber nicht gerechtfertigt sein und wird daher in einem möglichen arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess wieder aufgehoben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt