19. September 2025
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16:59
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
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nach Ihrer Schilderung liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Abrechnungs- bzw. Leistungsmissbrauch vorliegen könnte. Grundsätzlich dürfen Krankenfahrten mit Transportschein nur von solchen Unternehmen abgerechnet werden, die mit der Krankenkasse vertraglich verbunden sind. Der Einsatz von Subunternehmern ist nur dann zulässig, wenn dies im Rahmenvertrag vorgesehen ist. Werden zudem Sammelfahrten durchgeführt, aber gegenüber der Krankenkasse Einzelbeförderungen abgerechnet und die Patienten entsprechend unterschreiben lassen, so kann dies den Tatbestand des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB erfüllen. Damit verbunden wären sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch zivilrechtliche Rückforderungen der Krankenkassen.
Sie können sich in erster Linie direkt an Ihre Krankenkasse wenden und den Vorgang dort anzeigen. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, eine eigene Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Diese nimmt Hinweise von Versicherten entgegen und geht den Vorwürfen nach. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die zentrale Meldestelle beim GKV-Spitzenverband zu wenden, die bundesweit Hinweise auf Abrechnungsbetrug sammelt. Sofern ein konkreter Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen vorliegt, können Sie außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Dort würde dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn sich der Verdacht erhärtet.
Damit Ihre Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie so konkret wie möglich dokumentieren, an welchen Tagen Sammelfahrten durchgeführt wurden, wie viele Patienten tatsächlich mitgefahren sind und inwiefern die Abrechnung mit der Realität nicht übereinstimmt. Beweise oder Zeugenhinweise erhöhen die Nachweisbarkeit. Gern können Sie sich hierzu auch anwaltlich beraten lassen, um den Sachverhalt rechtlich und formal korrekt aufzubereiten.
ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt