Kostenfestsetzungsantrag auf Richtigkeit prüfen

20. Juni 2006 03:31 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Guten Tag,
vom AG wurde ich aufgrund Anerkenntnisurteil zu einer Zahlung von 2.011 euro wegen rückständigem Wohngeld verurteilt. Der gegnerische Anwalt beantragt nun für den Geschäftswert 2.011 Euro Kostenerstattung von ingesamt 900 Euro. Hierzu kann ich innerhalb von 2 Wochen Stellung beim AG beziehen.
Wo kann ich vorab den Kostenfesetzungsantrag auf Richtigkeit prüfen lassen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Zur Beurteilung ist es nötig, den ganzen Sachverhalt zu kennen. Auf den ersten Blick scheinen die Kosten etwas hoch, allerdings könnte hier eine Erhöhungsgebühr (WG?) vorliegen. Nimmt man hier das Maximum, könnte die Rechnung grob stimmen.

Zur genauen Prüfung müssten Sie einen Kollegen aufsuchen, der die Unterlagen und den Antrag durchsieht.

Ansonsten prüft auch der Rechtspfleger, ob grobe Fehler gegen die Festsetzbarkeit der Kosten sprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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