Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.
Grundlage für die Wertberechnung ist das gemeinschaftliche Vermögen der Ehegatten. Bei einem Wert von bis zu 250 000 Euro fallen 834 Euro für die Beurkundung eines Vertrages an. Bei einem Vermögenswert von 500 000 Euro entstehen Gebühren in Höhe von 1614 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Sollten dennoch Verständnisschwierigkeiten verbleiben, nutzen Sie doch bitte die kostenlose Nachfragemöglichkeit. Gerne stehe ich auch für die weitere Vertragsgestaltung zur Verfügung – soweit gewünscht. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel, den 12.12.05
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.
Grundlage für die Wertberechnung ist das gemeinschaftliche Vermögen der Ehegatten. Bei einem Wert von bis zu 250 000 Euro fallen 834 Euro für die Beurkundung eines Vertrages an. Bei einem Vermögenswert von 500 000 Euro entstehen Gebühren in Höhe von 1614 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Sollten dennoch Verständnisschwierigkeiten verbleiben, nutzen Sie doch bitte die kostenlose Nachfragemöglichkeit. Gerne stehe ich auch für die weitere Vertragsgestaltung zur Verfügung – soweit gewünscht. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel, den 12.12.05
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)