Können die Kinder zugunsten der Mutter den Erbe ausschlagen?

18. Januar 2021 12:11 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Können Kinder zugunsten der Mutter das Erbe ausschlagen?

Ja, Kinder können zugunsten ihrer Mutter das Erbe ausschlagen. Dies geschieht durch eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar. Wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen, fällt das Erbe an die nächste Person in der Erbfolge, in diesem Fall an die Mutter. Die Mutter kann dann einen Erbschein als Alleinerbin beantragen, der ihr ausgestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausschlagung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen muss.

Hallo,

Situation:
Nach dem Tod des Vaters wurde die Hälfte des Hauses als Erbe überlassen (kein Testament vorhanden & Mutter gehört die andere Hälfte). Zum Erbe wurden beide Kinder und die Mutter berufen.
Die Mutter möchte alleine erben und nach Möglichkeit würden die Kinder den Erbe der Mutter auch überlassen. (Die Option den Erbe anzunehmen und anschließend bei einem Notar auf die Mutter zu übertragen ist bekannt, aber vermutlich problematisch für die Kinder, da beide Bafög beziehen.)

Können die Kinder nun zugunsten der Mutter das Erbe ausschlagen bzw. wie würde der Prozess ablaufen, nachdem die Kinder ausgeschlagen haben?

- Es gibt keine Enkelkinder
- Vater hatte keine anderen Kinder / Frauen
- Großeltern aus dem Ausland beide verstorben (Nachweis nicht vorhanden, da er noch nie Kontakt zu ihnen hatte, aber könnte man bestimmt beschaffen)
- Geschwister (& Halbgeschwister) des Vaters leben noch

Die Rechtspflegerin schien mir bei der Beratung sehr unsicher in diesem Fachgebiet und weigerte sich in Detail zu erklären wie das abläuft, wenn die Kinder ausschlagen. Sie weiste nur darauf hin, dass es sehr kompliziert wird, da dann der Anteil der Kinder so behandelt wird, als wären die Kinder verstorben. Dann müsste man als nächstes prüfen, ob die Großeltern noch leben, und da hörte ihre Erklärung auf.

Da Frage ich mich, müsste man wenn man das als Nachlass der Kinder behandeln würde nicht als nächstes die Mutter in Betracht kommen (Enkelkinder gibt es ja nicht)? Wenn nicht, wer würde in der Kette nach den Großeltern kommen?

(Gibt es andere Alternativen für unsere Situation?)


Ich bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen und zur Einschätzung der Situation.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
18. Januar 2021 | 12:34

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragesteller,

jedes Kind als Erbe hat das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, sodass am Ende die Erbschaft insgesamt bei der Mutter anfällt. Dies geschieht durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Notar. Sodann kann die Mutter einen Erbschein als Alleinerbin beantragen, der ihr dann auch ausgestellt wird.

Pflichtteilsrechte haben die Geschwister nicht, da wir hier eine Erbeinsetzung haben und diese zu Erben zweiter Ordnung gehören. Auch kommen dann die Kinder der Kinder nicht in Betracht, da keine vorhanden sind.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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