10. Dezember 2021
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14:38
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie als Selbständiger mehrere Monate keine Einkünfte erzielen, so können Sie für den laufenden Unterhalt Abänderung/ Herabsetzung des Unterhalts beantragen bei Gericht. Dies müssten Sie auch umgehend, nicht erst im Nachhinein machen. Hier sollten Sie dann den Unfall heranziehen, der möglicherweise die Erwerbstätigkeit verhindert oder aber auch die Auftraglage.
Sofern dies möglich ist, sollten Sie gegebenenfalls einen kurzfristigen anderen "Job" suchen, da Sie jedenfalls gegenüber minderjährigen Kindern gesteigert erwerbspflichtig sind, was die Erzielung von Erwerbseinkommen anbelangt.
Hinsichtlich des Laufenden Unterhalts sehe ich keine andere Lösung.
Hinsichtlich rückständigen Unterhaltes müssen Sie versuchen, mit der Kindesmutter oder aber mit dem Jugendamt eine Lösung zu finden. Möglicherweise kurzfristige Herabsetzung der Raten, oder ähnliches.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandantserteilung auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht