Kindergartenleiterin bedrängt und nötigt Mutter

| 4. August 2011 05:11 |
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Familienrecht


Beantwortet von


09:22
Folgender Sachverhalt : Frau N. hat ihren Sohn als Regelkind in einer integrativen Gruppe unterbringen lassen. Dieses Kind besucht den Kindergarten seit Mai 2011. Nach sechs Wochen der Eingewöhnungsphase teilte die Erzieherin der Gruppe der Mutter mit, dass Kind sei integriert, sozial, freundlich und würde von den anderen Kindern der Gruppe akzeptiert werden. Da das Kind bereits Probleme und Auffälligkeiten gezeigt hat und die Mutter deshalb auf regelmäßigen Austausch mit den Erziehern bedacht ist, hat sie deshalb stets nachgefragt und nachgehakt, ob das Kind sich " normal " verhalte. Dies wurde IMMER bestätigt. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt das mit meinem Sohn etwas nicht stimmen könnte.
Da er sich mit einem weiteren Jungen angefreundet hat und es NUR in diesem Zusammenhang zu Schwierigkeiten und Unruhen innerhalb der Gruppe kam, überlegte man einen Gruppenwechsel anzustreben. Auf Nachfrage ob die Unruhen von meinem Sohn ausgehen sagte man mir und meiner Mutter mehrfach, dass es NICHT allein an meinem Sohn liegt sondern dieses Verhalten von beiden Kindern ausgeht.

Nun ist es so, dass man hiervon seitens der Erzieher nichts mehr wissen möchte. Frau N., die Mutter des Kindes, wurde von der Erzieherin zwecks eventuellem Gruppenwechsel angesprochen und bat darum sich mit einem Gespräch mit der Kindergartenleiterin zusammen zu setzen. In diesem Zusammenhang sprach sie zum ersten Mal davon, dass der Sohn von Frau N. krank sei.
Frau N. teilte daraufhin mit, dass sie dies zum ersten Mal höre und bereits eine Erziehungshilfe beauftragt habe die seit längerer Zeit mit dem Kind zusammen arbeitet.

Am nächsten Tag sollte man Frau N. von der Leiterin ausrichten, an dem Gespräch mit ihr sollte der zuständige Sachbearbeiter vom Jugendamt teilnehmen, damit man sofort und ohne Umwege die Finanzierung weiterer Maßnahmen beantragen könne. Frau N. wollte daraufhin erst einmal wissen um welche Maßnahmen es sich handelt und weshalb man diese als notwendig erachtet. Frau N. bat darum erst einmal zusammen mit der Erziehungshilfe das Gespräch abzuwarten um weitere Details im Bezug auf das Kind zu erfahren.
Daraufhin wurde Frau N. von der Kindergartenleiterin unabgesprochen in einen Gesprächsraum geführt. Dort teilte man ihr wortwörtlich mit : Das Kind L. sei krank, eine Gefährdung für andere und zeige extreme Auffälligkeiten.
Frau N. wollte hierzu genauere Informationen haben. Diese wurden nicht erteilt. Stattdessen wurden Fragen der Mutter abgeschmettert und man gab ihr, wortwörtlich zu verstehen : Sollte sie es weiterhin ablehnen den Forderungen der Leiterin nachzukommen, würde diese gar kein Gespräch mehr mit ihr führen. Die Erziehungshilfe sei nicht die Person die sie brauche um die Maßnahmen zu finanzieren. Auf die Frage der Mutter warum man ihr zu KEINEM Zeitpunkt mitgeteilt hat, dass das Kind evt. krank sei, entgegnete die Leiterin : Das hier ist früh genug.

Frau N. war natürlich geschockt und überfordert. Obwohl sie regelmäßig nach dem Verhalten ihres Kindes fragte und man ihr stets versicherte, es sei in Ordnung und ausser den Reibereien die er mit einem anderen Kind austrägt ( die von BEIDEN ) Seiten ausgeht, gäbe es keine Probleme.

Frau N. gab trotzdem nicht nach und bestand darauf erst einmal zu erfahren warum man ihren Sohn als krank bezeichnete. Wieder gab es keine Antworten.
Die Leiterin seufzte ungeduldig und erwiderte : Wenn sie mir Steine in den Weg legen oder sich sperren, werde das Kind L. nicht mehr betreut werden. Die Zeit die er benötigt, hätte man nicht. Entweder würde Frau N. ihren Forderungen nachkommen oder sie hätte ihre Möglichkeiten das Kind zu entfernen.
Frau N. versuchte, nachdem sie merkte das man ihr keine Antworten gab und stattdessen Druck auf sie ausübte und sie sich völlig überrumptelt fühlte, DREIMAL das Gespräch zu beenden und bat darum es weiter fortzführen wenn die Erziehungshilfe zugegen sei. Diese kenne das Kind schliesslich und würde sich auch erst einmal alles in Ruhe anhören. Die Leiterin wurde daraufhin sehr streng und gab noch einmal zu verstehen, dass das Kind L. gestört sei und sie sich weigere mit einer Erziehungshilfe zu sprechen wenn niemand vom Jugendamt, der die Finanzierung regelt, anwesend wäre.
Frau N. verließ dann den Raum unter dem Vorwand einen dringenden Termin zu haben. Sie war danach völlig aufgelöst und konnte an diesem Tag nicht mehr das Bett verlasssen, da sie unter Erbrechen und Durchfall litt, weil ihr der Gesprächsverlauf so zusetzte.
Sie setze sich mit der Erziehungshilfe in Verbindung und bat darum bei der Leiterin des Kindergartens anzurufen. Die Leiterin teilte meiner Erziehungshilfe daraufhin telefonisch mit, ohne vorheriges Gespräch oder sonstigen vorherigen Kontakt, dass das Kind L. neurologischen Untersuchungen unterzogen werden müsse und das weitere ärtzl. Untersuchungen erfolgen müssen.

Die Mutter von Frau N., also die Oma des betreffenden Kindes bestätigte dann noch einmal, dass man auch ihr gegenüber sagte das L. nicht der alleinige Unruhestifter sei. Sie selbst fand ihn weinend im Flur als sie ihn abholen wollte. Der Erzieher teilte mit, mal wäre es das eine und mal das andere Kind.

Was kann Frau N. tun ?



-- Einsatz geändert am 04.08.2011 05:15:20

-- Einsatz geändert am 04.08.2011 05:20:57
4. August 2011 | 06:33

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach Ihren Schilderungen sieht das Jugendamt offensichtlich die Notwendigkeit einer sofortigen Anordnung von ärztlichen Maßnahmen Hinblick auf das Kind. Ob dies inhaltlich und sachlich gerechtfertigt ist, kann hier nicht beurteilt werden.

Da diese Maßnahmen anscheinend über Ihren Willen hinweg angeordnet werden sollen, geht das Jugendamt anscheinend davon aus, dass Gefahr im Verzug ist.

Gleichwohl haben die als Mutter natürlich ein Recht Mark umfassend informiert zu werden. Dieses Recht scheint in krasser Weise verletzt zu werden.

Sie sollten sich umgehend vor Ort mit einem Anwalt/einer Anwältin in Verbindung setzen und eine gerichtliche Überprüfung der vom Jugendamt angeordneten Maßnahmen beantragen. Spätestens dann muss das Jugendamt dem Gericht gegenüber die Maßnahmen rechtfertigen und begründen, so dass Sie dann entsprechende Informationen bekommen werden. Gleichzeitig wird das Gericht auch prüfen, ob das Verhalten und die Anordnungen des Jugendamtes überhaupt rechtmäßig sind.

Aus Ihrer bisherigen Erfahrung sehen Sie, dass Sie gegen das Jugendamt so keine Chance haben.

Es ist daher dringend erforderlich, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 4. August 2011 | 09:19

Ich bedanke mich für ihre Antwort !

Ich muss aber richtig stellen das NICHT das Jugendamt die Maßnahmen einleiten möchte, sondern ausschliesslich die Kindergartenleiterin.
Da ich bereits seit langer Zeit eine Erziehungshilfe vom Jugendamt habe, die ich auch selbst beauftragt hatte, habe ich auch mit ihr Rücksprache gehalten. Es entsprach auch ihrem Wunsch das man sich erst einmal zusammen setzen und mit der Kindergartenleiterin sprechen sollte, bevor man nicht weiss was genau nun vorgefallen ist. Dies lehnte die Kindergärtnerin ab und beharrte darauf das sie nur mit jemanden sprechen würde, bei dem sie die Finanzierung der Maßnahmen beantragen kann.
Das Jugendamt hat noch nie irgendwelche Maßnahmen einleiten müssen o.ä. Ich habe auch sehr guten Kontakt zu diesem und halte regelmäßig Rücksprache.
Es ist einzig und allein die Kindergartenleiterin die mir nun mitteilt, mein Sohn sei krank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. August 2011 | 09:22

Ich hatte ja bereits in meiner ergänzenden Antwort darauf hingewiesen, dass ich den Sachverhalt zunächst so verstanden hatte, dass die Kindergartenleiterin zusammen mit dem Jugendamt agiert.

Wenn es tatsächlich nur die Kindergartenleiterin ist, so sollten Sie diese, gegebenenfalls durch ein anwaltliches Schreiben, darauf hinweisen, dass sie ihre Kompetenzen überschreitet, und dass Sie mit den von ihr ins Auge gefassten Maßnahmen nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 4. August 2011 | 06:44
Sollte es allerdings nur die Kindergartenleiterin sein, die erwähnten Maßnahmen für erforderlich erachtet, so sollten Sie überlegen, das Kind kurzfristig aus dem Kindergarten herauszunehmen und in einen anderen Kindergarten zu bringen.

Die Kindergartenleiterin alleine kann keine Maßnahmen anordnen, sondern lediglich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Hiervon bin ich bei meiner obigen Darstellung ausgegangen.

Bewertung des Fragestellers 4. August 2011 | 22:53

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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"Ich hätte mir für meinen Einsatz, ebenfalls mehr Einsatz gewünscht. Z.B. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat eine Kindergartenleiterin das Recht Informationen gegenüber der Kindsmutter zu verschweigen und eine Aufklärung diesbezüglich zu verweigern. Ist mit ihrem, von mir beschriebenem Verhalten, der Tatbestand einer Nötigung und Erpressung gegeben ?
Leider konnte ich keine weitere Gegenfrage stellen. Ich werde weitere rechtliche Schritte erwägen, hilfreich war diese Form hier allerdings nicht."
Stellungnahme vom Anwalt:
Die Frage war klar, was Frau N tun könne und nicht, wie die Rechtslage insgesamt ist.

Die Erwartungshaltung der Fragestellerin steht in keinem Verhältnis zum gebotenen Einsatz.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. August 2011
3,2/5.0

Ich hätte mir für meinen Einsatz, ebenfalls mehr Einsatz gewünscht. Z.B. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat eine Kindergartenleiterin das Recht Informationen gegenüber der Kindsmutter zu verschweigen und eine Aufklärung diesbezüglich zu verweigern. Ist mit ihrem, von mir beschriebenem Verhalten, der Tatbestand einer Nötigung und Erpressung gegeben ?
Leider konnte ich keine weitere Gegenfrage stellen. Ich werde weitere rechtliche Schritte erwägen, hilfreich war diese Form hier allerdings nicht.


ANTWORT VON

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