Kind im Wechselmodell, Unterhalt

22. September 2015 14:06 |
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Familienrecht


Beantwortet von


17:45
Sehr geehrte Anwälte,

seit 10 Jahren praktizieren mein Expartner( unverheiratet) und ich das Wechselmodell mit unseren 2 Kindern. Ich wohne in einer Immobilie, die er angemietet hat, indem im unteren Bereich ein Geschäft ist, in dem ich auf selbständiger Basis auch arbeite. Er verlangte von mir keine Miete und nur so konnte ich das Wechselmodell überhaupt praktizieren. Ich muss nun im März 2016 aus der Wohnung ausziehen, da der Hausbesitzer Eigenbedarf angemeldet hat. Das Geschäft unten bleibt bestehen, ich muss dann allerdings aufhören, weil ich es mir finanziell nicht mehr leisten könnte. Wenn ich ausziehe, möchte er keinen Unterhalt mehr zahlen könnte. Das Wechselmodell war für mich nur so praktizierbar, da ich meine Zeit selber einteilen konnte. Mein Expartner hat ein großes Unternehmen und verdient 6 x soviel wie ich. Nun verliere ich also auf einen Schlag meine Wohnung, meinen Job und soll keinen Unterhalt mehr bekommen. Ich wohne in einem Landkreis, wo die mieten sehr hoch sind. Mein Expartner meinte nun er könne die Kinder ja auch ganz nehmen, damit ich es leichter habe. Wir hatten damals alles im Einvernehmen untereinander ausgemacht. Unsere Kinder sind jetzt 11 und 16. Der 16 jährige ist momentan für ein Jahr in Australien. Meine Kinder besuchen durch den hohen Verdienst meines Expartners Privatschulen, die ich mir nie leisten könnte. Auch wenn ich Vollzeit arbeiten und noch einen Nebenjob hätte, könnte ich mir die hohen Mieten hier im Landkreis nicht leisten. Ich hätte auch keine Zeit mehr in diesen elitären Schulen, Elternarbeit zu machen usw. Nun meine Frage: 1. Kann er jetzt einfach den Unterhalt streichen? Muss ich jetzt auf meine Kinder verzichten, nur weil ich Sie mir nicht mehr leisten kann? Oder müsste er das System auf dem unser Wechselmodell beruht so weiterführen wie bisher. Es ist ein bisschen kompliziert, aber Vielen Dank für Ihre Antwort.
22. September 2015 | 14:32

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Kann er jetzt einfach den Unterhalt streichen?

Nein.

Im Rahmen des Wechselmodells entfällt die Unterhaltspflicht nicht.

Es wird geprüft, in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen wäre, wenn kein Wechselmodell praktiziert wird.

Die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen stellt man gegenüber und der Überschuss ist auch weiterhin zu zahlen.

Da hier der Kindesvater das deutlich höhere Einkommen hat, wird er auch einen nicht unbedeutenden Teil an Unterhalt zahlen müssen.

Muss ich jetzt auf meine Kinder verzichten, nur weil ich Sie mir nicht mehr leisten kann?

Nein, auf keinen Fall.

Der Umgang kann nach wie vor so praktiziert werden.

Selbst wenn der Kindesvater jetzt Stress macht und den Umgang ändern will, käme er damit vor Gericht nicht durch, da das Wechselmodell hier lange funktioniert hat.


Oder müsste er das System auf dem unser Wechselmodell beruht so weiterführen wie bisher.

Ja, das kann so weitergeführt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 22. September 2015 | 15:53

Sehr geehrter Anwalt, vielen Dank für Ihre Antwort. Noch zum Schluss. Mir hatte eine Anwältin bei einer kostenlosen Beratung genau das Gegenteil gesagt. Wie gesagt, der Unterhalt war die letzten Jahre, die nicht zu zahlende Miete meinerseits. Mein Expartner und ich, haben das alles ohne Anwälte und Richter selbst beschlossen. Wenn er nicht so weitermachen will, müsste ich jetzt zu einem Anwalt vermute ich. Könne sie das auch machen?

MfG

Fragestellering

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2015 | 17:45

Kostenlose Rechtsberatung ist nicht erlaubt und birgt die Gefahr, falsche Informationen zu liefern.

Der Unterhalt hebt sich nicht auf.

Und da der Kindesvater hier gut verdient, besser als Sie, dann muss er auch Unterhalt zahlen.

Das muss man aber im Detail ausrechnen.

Gern können Sie mich insoweit beauftragen.

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