19. September 2006
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14:32
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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sicherlich wurde hier eine mehr als unglückliche Lösung für den PKW-Stellplatz offenbar gefunden und man könnte in der Tat hierin einen Mangel sehen.
Allerdings werden Sie trotzdem keine Rechte gegen die Nachbarin oder Dritte durchsetzen können. Denn nach Ihrer Schilderung war Ihnen das Problem und der mögliche Mangel schon beim Notartermin, also vor Unterschriftsleistung, bekannt.
Wenn Sie dann aber trotz der offenbar bestehenden Kenntnis des Mangels den vertrag unterschrieben haben, werden Sie diesen Passus bzw. den Vertrag insoweit nicht auflösen können.
Hier bleibt nur die Möglichkeit, mit der Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu finden und ggfs. den Stellplatz bzw. die Nutzungsmöglichkeit "abzukaufen".
Ob diese tatsächlich an der Straße einen eigenen Stellplatz einrichten darf, hängt u.a. auch von die Baulinien ab.
Bezüglich der Pflasterung werden Sie, sofern diese Abreiten vergeben worden sind, eine fünfjährige Gewährleistungsfrist haben und müssten dann bei Schäden diese Rechte durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
3. Juli 2007 | 13:13
Hallo!
Wie wäre der Preis ca. für das Abkaufen der Nutzungsmöglichkeit?
Ich habe da absolut keine Vorstellungen?
MfG
Denny Gerken
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. Juli 2007 | 14:54
Den Preis kann ich Ihnen nicht nennen, da es zum einen vom ortüblichen qm-Preis abhängen wird und von der Bereitschaft der Nachbarin, überhaupt zu verkaufen.
Hier werden Sie sich allein auf Ihr Verhandlungsgeschick verlassen müssen.
Versuchen Sie es doch einmal damit, dass Sie die Kosten für einen Stellplatz an der Straße übernehmen.