Kauf Eigentumswohnung über Mietkauf

6. Januar 2007 20:02 |
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Kaufrecht


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

meine Frau und ich überlegen eine Wohnung zu kaufen. Die Eigentümerin dieser Wohnung ist eine Tante meiner Frau. Ich habe gelesen, das es im Verwandtschaftsverhältnis günstiger sei, Immobilien über einen sog. Mietkauf zu erwerben.
Da ich selbst erst seit drei Monaten in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehe und meine Frau noch in Ausbildung ist, käme eien Finanzierung über ein Bank für uns wohl eher nicht in Frage. Ausserdem verfügen wir z.Zt. über kein ausreichendes Eigenkapital und ich habe durch "Jugendsünden" noch mit der Schufa zu kämpfen, bin aber wieder schuldenfrei.
Wie empfehlenswert wäre für uns ein Mietkauf, wie wird ein solcher Vertrag aufgesetzt und was genau muss dabei beachtet werden?

Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Anfrage(n), die ich wie folgt beantworte.

Beim Mietkaufvertrag wird dem Mieter in der Regel das Recht
( Option ) eingeräumt, die Wohnung nach vorab festgelegter Zeit zu einem vorab festgelegtem Preis zu erwerben.

Ein solcher Mietkaufvertrag unterfällt der Beurkundungspflicht bei einem Notar.

Das Verkaufsangebot verpflichtet den Mieter, neben der Miete die Optionsgebühren zu entrichten. Es wird in der Regel vereinbart, dass diese im Falle eines Kaufs auf den Kaufpreis angerechnet werden. Das Ankaufsrecht sollte durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.

Optionsgebühr und Fristdauer sind wie der Kaufpreis und weitere Einzelheiten frei verhandelbar.

Günstig wäre unter Umständen eine geringe Miete bei einer höheren Gebühr, da diese ja bei entsprechender Vereinbarung ja auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Da Sie derzeit jedoch über kein Eigenkapital verfügen stellt sich das Vorhaben unter finanziellen Gesichtspunkten als fragwürdig dar. Hinzu kommt, dass die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt derzeit nach oben gerichtet ist. In der Regel ist - wie Sie zutreffend bemerken - von einem Hauskauf ohne Eigenkapital dringend abzuraten.

Sollten Sie die Kaufoption nicht ausüben ( können ), so hätte der Vermieter sowohl die Miete als auch die Gebühr vereinnahmt. Außerdem wären Notargebühren angefallen.

Ich hoffe Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und bitte zu beachten, dass noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts, grundsätzlich in Betracht kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
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