Katze in einer Mietwohnung

| 4. Januar 2016 14:35 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:26
Meine Freundin und ich wollen uns eine Katze holen, der Vermieter scheint es uns aber bis jetzt verbieten zu wollen. Da in unserem Vertrag steht, dass wir uns Haustiere (ausgenommen Kleintiere) nur mit Erlaubnis der Vermieter anschaffen dürfen und wir uns nicht sicher waren, ob Katzen als Kleintiere gelten, haben wir telefonisch bei ihnen um Erlaubnis gefragt. Daraufhin verneinte die Vermieterin, da ihr Mann wohl an einer Katzenhaarallergie leidet. Nun ist es aber so, dass er zum einen nicht in unserem Haus wohnt und zum anderen handelt es sich um eine reine Hauskatze, er würde ihr also auch im Garten nicht begegnen (was er eh nicht darf ohne eine Anmeldung).
Daher haben wir ihnen eine E-Mail geschrieben und erklärt, dass es sich um eine Hauskatze handelt, wir bei Kundendienstterminen etc. persönlich anwesend sein würden und wir bei einem eventuellen Umzug eine professionelle Wohnungsreinigung durchführen lassen. Somit kommt der Vermieter nicht in die Nähe der Katze und es liegt keine akute Störung durch die Katze vor.
Dürfen wir auch gegen den Willen des Vermieters und ohne Genehmigung uns eine Katze anschaffen?
Meiner Meinung nach versuchen die Vermieter durch eine "schwebend unwirksame" Klausel im Mietvertrag uns etwas verbieten zu wollen, was man generell nicht verbieten darf (Genereller Verbot von Haustieren).

Ich danke Ihnen vielmals.



Mit freundlichen Grüßen,

4. Januar 2016 | 15:03

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

in der Tat ist mit BGH, Urteile v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 und 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12 eine Klausel unwirksam, die generell die Haltung von Kleintieren untersagt.

Eine Klausel mit Rückausnahme für Kleintiere begegnet zumindest im Grundsatz aber keinen Bedenken.

Katzen sind aber keine Kleintiere. Kleintiere sind z. B. zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische.

Zu einer ähnlichen Klausel, http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm :

"Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfische, Wellensittich, Hamster".
Diese Klausel ist wirksam, da Kleintiere vom Verbot ausgenommen sind. LG Hamburg 16. Zivilkammer, Urteil vom 24. November 1992, Az: 316 S 145/92

Im Übrigen finden Sie auf der zitierten Seit weitere vertiefte Ausführungen zu dem Fragenkreis Haustiere in der Mietwohnung.

Sicherlich sprechen ihre weitreichenden Bemühungen für Sie. 100 % igen Schutz vor einer Abmahnung und einer anschließenden Kündigung bieten sie aber nicht. Zumal sie zu vertraglichen Vereinbarungen nachrangig sind.

UU posten Sie einmal die konkrete Formulierung im Mietvertrag in die Nachfrage. Dann ich die Gültigkeit der Klausel abschließend beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 4. Januar 2016 | 16:22

Vielen Dank für Ihre Antwort.
In dem Mietvertrag steht wie folgt:
"Der Mieter darf Haustiere mit ausnahme von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann nur versagt bzw. widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Hausbewohner oder des Grundstücks zu befürchten ist."

Ich habe aber bereits folgenden Artikel (http://www.frag-einen-anwalt.de/Katzenhaltung-Ohne-Genehmigung-moeglich---f267207.html) gelesen und möchte mich vergewissern in wie fern das auf uns zutrifft?
Ist denn eine ungenehmigte Katzenhaltung ein Kündigungsgrund bzw. kann man deshalb gekündigt werden?
Und greift dir oben aufgeführte Grund mit der Allergie des Vermieters, obwohl der Vermieter 7km weit weg wohnt?
Als wir damals in die Wohnung eingezogen sind, hatten wir eine mündl. Vereinbarung keine Katzen oder Hunde halten zu wollen.(falls es relevant ist).

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Januar 2016 | 17:26

Okay. Vielen Dank für die konkrete Klausel.

Das ist sehr gut für Sie.

Bei einer Katze ist eine Belästigung Dritter grds. zu 100 % ausgeschlossen. Zumal ja der allergische Vermieter nicht in ihrem Haus wohnt.

Lassen Sie ihre Katze ruhig in der Wohnung. Denn mit dieser Klausel hat sich der Vermieter - warum auch immer - zur Zustimmung fast schon zu 100 % verpflichtet!

Der Artikel ist dann nicht weiter von Relevanz. Mündliche Vereinbarungen sind schwer beweisbar - vor allem, wenn es einen Mietvertrag gibt. Schriftlich würde ich mich nie zur mündlichen Einigung äußern, sondern diese stets nur bestreiten!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger

Bewertung des Fragestellers 4. Januar 2016 | 17:34

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