Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die Frage, ob Ihre frühere Freundin den Zuschuss zur Küche zurückfordern kann, kommt es zunächst auf Ihre Absprachen an. Wenn keine Vereinbarung über die Frage, ob das Geld bei Trennung zurückzuzahlen ist, getroffen wurde, muss eine ergänzende Auslegung der Absprachen erfolgen.
Da ich Ihren Sachverhalt so verstehe, dass Sie die Trennung herbeigeführt haben und dass Sie die Küche von Anfang an alleine nutzen, der Gegenwert also allein Ihnen zu Gute kommt, spricht viel dafür, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre damalige Freundin obsiegen würde. Es ist eine Wertungsfrage, die nicht sicher vorherzusehen ist, aber allein der Umstand, dass sie die teurere Küche wollte, kann nicht zwangsläufig bedeuten, dass sie ihre 2000 € verliert, während sie die teurere Küche alleine nutzen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Freundin nicht mit einer Trennung vor Einzug gerechnet hat.
Ich sehe damit ein hohes Risiko für Sie, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommen.
Sie sollten mit Ihrer ehemaligen Freundin verhandeln: Wenn es nur um Ihre Liquidität geht, handeln Sie eine Ratenzahlung aus. Ggf. können Sie, weil sie die teurere Küche wollte, auch versuchen, sie auf einen Teilbetrag (1500 € oder 1700 € ?) herunter zu handeln. Die Forderung einfach zu ignorieren, ist im Hinblick auf die beiderseitige Interessenlage beim Kauf der Küche riskant, zumal Sie, wenn Sie einen Prozess verlieren, auch noch die Prozesskosten tragen müssen.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die Frage, ob Ihre frühere Freundin den Zuschuss zur Küche zurückfordern kann, kommt es zunächst auf Ihre Absprachen an. Wenn keine Vereinbarung über die Frage, ob das Geld bei Trennung zurückzuzahlen ist, getroffen wurde, muss eine ergänzende Auslegung der Absprachen erfolgen.
Da ich Ihren Sachverhalt so verstehe, dass Sie die Trennung herbeigeführt haben und dass Sie die Küche von Anfang an alleine nutzen, der Gegenwert also allein Ihnen zu Gute kommt, spricht viel dafür, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre damalige Freundin obsiegen würde. Es ist eine Wertungsfrage, die nicht sicher vorherzusehen ist, aber allein der Umstand, dass sie die teurere Küche wollte, kann nicht zwangsläufig bedeuten, dass sie ihre 2000 € verliert, während sie die teurere Küche alleine nutzen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Freundin nicht mit einer Trennung vor Einzug gerechnet hat.
Ich sehe damit ein hohes Risiko für Sie, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommen.
Sie sollten mit Ihrer ehemaligen Freundin verhandeln: Wenn es nur um Ihre Liquidität geht, handeln Sie eine Ratenzahlung aus. Ggf. können Sie, weil sie die teurere Küche wollte, auch versuchen, sie auf einen Teilbetrag (1500 € oder 1700 € ?) herunter zu handeln. Die Forderung einfach zu ignorieren, ist im Hinblick auf die beiderseitige Interessenlage beim Kauf der Küche riskant, zumal Sie, wenn Sie einen Prozess verlieren, auch noch die Prozesskosten tragen müssen.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin