30. Oktober 2018
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15:39
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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sicherlich kann jeder Käufer noch eine Anzeige wegen Betruges machen und es muss dann auch ermittelt werden. Das kann man selbst dann nicht verhindern, wenn Sie das Geld schon zurückgezahlt haben.
Im Falle einer Verurteilung würde eine Geldstrafe zu erwarten sein.
Aber für so eine Straftat müsste dann bei ihnen ein Vorsatz vorliegen.
Und das ist zu verneinen, wenn Sie es nur vergessen haben, da dann kein Vorsatz gegeben ist.
Sollten Sie von der Polizei angeschrieben werden, sollten Sie aber keine Angaben machen, sondern sofort einen Anwalt beauftragen.
Dieser wird dann nach Akteneinsicht eine Einstellung des Verfahrens wohl schaffen. Sie können sich dann an unser Büro wenden, sollten eben aber kurz Frage und Antwort beifügen, damit dann der Vorgang schneller zugeordnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle