Kann ich darauf bestehen dass Regeln für alle Mitarbeiter/Kollegen gelten?

| 3. März 2024 12:24 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Frage: kann ich darauf bestehen, dass Regeln für alle Mitarbeiter/Kollegen gelten und auch geltend gemacht werden?


Ich arbeite als Technischer Kundenbetreuer im Home-Office (100% remote) für eine in Deutschland ansässige Shopify App.

2021 gab es einen Geschäftsführerwechsel, bei dem der damalige Gründer/Entwickler/Geschäftsführer von einem damaligen Entwickler als Geschäftsführer abgewechselt wurde.

Wir kommunizieren so gut wie immer über Slack/Chat.

Der jetzige Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin (keine Vorgesetzte) haben immer wieder versucht, Regeln aufzustellen, die anscheinend nur mir persönlich kommuniziert wurden.

Zum Beispiel, dass eine Collaborator Request Email eine bestimmte Form hat, damit der Kunde nicht vergisst, uns Bescheid zu geben, wenn der Request angenommen wurde bzw uns der Zugang zu dem Shopify Store des Kunden gegeben wurde).
Oder dass bestimmte Ticketdetails immer ausgefüllt sein müssen oder dass beim weiterleiten vom T1 zum T2 Support immer eine Notiz zum Ticket beigelegt werden muss.

Nur habe ich beobachtet, dass diese Standards nie öffentlich verkündet oder festgeschrieben wurden und dass andere sich schon nach meinem Versuch, den Standard der mir persönlich aufgesetzt wurde öffentlich zu verkünden (mit Berufung auf die Mitarbeiterin die mir die Regel/Standard aufgesetzt hat) schon nach zwei Wochen von anderen nicht mehr eingehalten wurde geschweige denn der anderen inoffiziellen Regeln/Standards.


Frage: kann ich darauf bestehen, dass Regeln für alle Mitarbeiter/Kollegen gelten und auch geltend gemacht werden?

Eingrenzung vom Fragesteller
3. März 2024 | 12:26
3. März 2024 | 13:03

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich haben Sie das Recht darauf, dass Regeln und Standards, die für Sie gelten, auch für alle anderen Mitarbeiter gelten.

Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch im Arbeitsrecht Anwendung findet. Dieser besagt, dass alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln sind, es sei denn, es gibt sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung.


2.

Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Regeln nur Ihnen gegenüber durchgesetzt werden, während andere Mitarbeiter diese nicht befolgen müssen, könnten Sie dies beim Arbeitgeber oder der zuständigen Führungskraft ansprechen. Es wäre dann Aufgabe des Arbeitgebers, für eine einheitliche Durchsetzung der Regeln zu sorgen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Durchsetzung von Regeln und Standards auch immer eine Frage der betrieblichen Praxis und der Führungskultur ist. Nicht jede Ungleichbehandlung stellt gleich eine Diskriminierung dar. Es kann durchaus sachliche Gründe geben, warum bestimmte Regeln stärker bei Ihnen durchgesetzt werden als bei anderen Mitarbeitern.


3.

Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass Sie ungerecht behandelt werden, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie auch den Betriebsrat einschalten, sofern ein solcher existiert. In extremen Fällen könnten Sie auch arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung ziehen, allerdings sollten solche Maßnahmen immer das letzte Mittel sein und nur nach sorgfältiger Überlegung und Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.


Mit freundlichen

Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. März 2024 | 13:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank für diese sehr schnelle und ausführliche Antwort Herr Raab!
Falls ich weitere Rechtshilfe benötige, werde ich mich bei Ihnen persönlich melden."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. März 2024
5/5.0

Vielen Dank für diese sehr schnelle und ausführliche Antwort Herr Raab!
Falls ich weitere Rechtshilfe benötige, werde ich mich bei Ihnen persönlich melden.


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht