3. März 2024
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13:03
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich haben Sie das Recht darauf, dass Regeln und Standards, die für Sie gelten, auch für alle anderen Mitarbeiter gelten.
Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch im Arbeitsrecht Anwendung findet. Dieser besagt, dass alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln sind, es sei denn, es gibt sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung.
2.
Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Regeln nur Ihnen gegenüber durchgesetzt werden, während andere Mitarbeiter diese nicht befolgen müssen, könnten Sie dies beim Arbeitgeber oder der zuständigen Führungskraft ansprechen. Es wäre dann Aufgabe des Arbeitgebers, für eine einheitliche Durchsetzung der Regeln zu sorgen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Durchsetzung von Regeln und Standards auch immer eine Frage der betrieblichen Praxis und der Führungskultur ist. Nicht jede Ungleichbehandlung stellt gleich eine Diskriminierung dar. Es kann durchaus sachliche Gründe geben, warum bestimmte Regeln stärker bei Ihnen durchgesetzt werden als bei anderen Mitarbeitern.
3.
Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass Sie ungerecht behandelt werden, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.
Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie auch den Betriebsrat einschalten, sofern ein solcher existiert. In extremen Fällen könnten Sie auch arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung ziehen, allerdings sollten solche Maßnahmen immer das letzte Mittel sein und nur nach sorgfältiger Überlegung und Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Mit freundlichen
Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt