Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Notar ist ebenfalls Jurist und kann Ihnen daher auch die gewünschten Auskünfte zur Ausgestaltung des Vertrags geben. Da die von Ihnen beabsichtigte Regelung auf den ersten Blick fair klingt und Sie sagen, dass Sie sich mit Ihrer Frau insoweit einig sind, werden Sie sich das Honorar für den Anwalt aus meiner Sicht guten Gewissens sparen können. Vereinbaren Sie mit Ihrer Frau einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl, lassen Sie sich seinen Entwurf für den Kaufvertrag geben und lesen Sie ihn zuhause in Ruhe durch. Dann vereinbaren Sie einen zweiten Termin, in dem Sie etwaige Unklarheiten und Probleme erörtern können und eventuell schon den Vertrag schließen können. Einen Anwalt sollten Sie nur dann konsultieren, wenn Sie das konkrete Gefühl haben, dass Ihre Frau versuchen könnte, Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu übervorteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Notar ist ebenfalls Jurist und kann Ihnen daher auch die gewünschten Auskünfte zur Ausgestaltung des Vertrags geben. Da die von Ihnen beabsichtigte Regelung auf den ersten Blick fair klingt und Sie sagen, dass Sie sich mit Ihrer Frau insoweit einig sind, werden Sie sich das Honorar für den Anwalt aus meiner Sicht guten Gewissens sparen können. Vereinbaren Sie mit Ihrer Frau einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl, lassen Sie sich seinen Entwurf für den Kaufvertrag geben und lesen Sie ihn zuhause in Ruhe durch. Dann vereinbaren Sie einen zweiten Termin, in dem Sie etwaige Unklarheiten und Probleme erörtern können und eventuell schon den Vertrag schließen können. Einen Anwalt sollten Sie nur dann konsultieren, wenn Sie das konkrete Gefühl haben, dass Ihre Frau versuchen könnte, Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu übervorteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)