27. November 2024
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20:45
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Privatperson können Sie die Gewährleistung wirksam ausschließen. Dann haften Sie für den Unfallschaden nur, wenn Ihnen der Käufer arglistige Täuschung nachweisen kann. Da Sie den Wagen als unfallfrei erworben haben und selbst keinen Unfall verursacht haben, liegt hier keine arglistige Täuschung vor. Selbst wenn der Wagen vor Ihrem Kauf einen Unfall gehabt haben sollte, haften Sie hierfür nicht. Sie sollten die Forderung daher zurückweisen und den Käufer unter kurzer Fristsetzung zur vereinbarten Abmeldung auffordern. Reagiert er nicht fristgerecht und meldet das Fahrzeug nicht ab, sollten Sie einen Anwalt bei Ihnen vor Ort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking