Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
In der Tat spricht vieles dafür, dass Ihr Vorhaben im Wesentlichen zulässig ist. Wenn Sie dies in die Tat umsetzen, müssen sich aber letztlich trotzdem auf „Gegenwind" gefasst machen, da die Behörden hiervon oft wenig begeistert sind, was grundsätzlich ja auch nachvollziehbar ist.
Die Kollegen Nierenz & Batz haben ähnliches mit einem ausrangierten Polizeibus erlebt (vg. www.kanzleibus.de). Dort hat die Behörden insbesondere das (funktionsunfähige) Blaulicht gestört, weswegen es auch zu einem gerichtlichen Verfahren kam. Nachdem man sich dort auf eine Abdeckung des Blaulichts einigen konnte, stand der Nutzung des Fahrzeugs nichts mehr im Wege.
Das Gericht soll aber deutlich zu erkennen gegeben haben, dass eine Blaulicht-Attrappe auf dem Dach kaum geduldet werden müsse. Aus diesem Grund würde ich Ihnen raten, gerade bei dem Dachwerbebalken darauf zu achten, dass dieser einem Blaulicht nicht zu sehr ähnelt (auch wenn ein Sicherheitsdienst in München jedenfalls in früheren Jahren mit der Nutzung von Blaulichattrappen Erfolg gehabt hat).
Dass Sie im Übrigen als Kurierfahrer mit einem solchen Fahrzeug Gefahr laufen, von der Polizei ggf. besonders beobachtet zu werden, dürfte Ihnen grundsätzlich bewusst sein. Zusammengafsst machen Sie sich im Ergebnis angreifbarer, je ähnlicher Ihr Fahrzeug einem echten Polizeifahrzeug ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alpers,
vielen Dank für die schnelle Erläuterung. Der Kanzleibus ist mir durchaus aus den Medien bekannt. Wahrscheinlich liegt es am Ende immer im Ermessen eines Richters was erlaubt und was verboten ist. Das funktionsunfähige Blaulicht der Kanzlei gehörte definitiv zu einem mal funktionsfähigen Licht. Mein Balken hingegen sieht nur so aus und ist auch nicht fest mit der Karrosserie verbunden.
Wenn man nun aber die blaue Kunststoffkappen gegen eine blaue und eine rote oder aber zwei Schwarze, Grüne, etc. tauschen würde, dann dürfte das kein Problem mehr geben oder?
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei einem entsprechenden Austausch der Kappen sehe ich hier letztlich auch kein wirkliches Problem mehr. Im Ergebnis dürfte die Fausformel gelten: Je mehr Sie sich in Einzelheiten von einem echten Polizeifahrzeug unterscheiden, desto weniger Ungemach dorht Ihnen von öffentlicher Seite. Hier kommt es letztlich auch auf die Risikobereitschaft an, da man - selbst wenn man im Recht ist - natürlich bei entsprechendem Tätigwerden der Behörden wie z.B. dem Erlass einer Untersagungsverfügung Zeit und Geld investieren muss, um zu seinem Recht zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt