Jahresurlaub nach längerer Arbeitsunfähigkeit

| 22. Juni 2007 14:41 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verwaltungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren;

ich bin Verwaltungsbeamter und seit einigen Wochen (psychisch bedingt) durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgeschrieben. Der Jahresurlaub beginnt am Montag (02.07.07),die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt bis Freitag (29.06.07).
Ich habe den ausgefüllten Urlaubsschein an einem dienstfreien Sonnabend in der Dienststelle hinterlegt, sehe aber bis zum eigentlichen Urlaubsantritt keinen Kollegen oder Vorgesetzten mehr persönlich. Kann ich es dabei belassen, den Urlaubsschein frühzeitig hinterlegt zu haben (auf dem Schreibtisch des Vorgesetzten)und somit auch nicht mehr in den Dienst zu kommen? Die Urlaubsplanung (also die Urlaubstermine)liegt dem Vorgesetzten seit Januar 2007 vor; Meine Tätigkeit wird bei Abwesenheit vom Vorgesetzten übernommen, sodass man nicht damit argumentieren könnte, ich wäre unabkömmlich wichtig an meinem Arbeitsplatz.
Sehr geehrter Fragesteller,

Mir ist nach der Fragestellung nicht bekannt, ob Sie Landes- oder Bundesbeamter sind, deswegen kann ich die Frage nur pauschal ohne Angabe der Rechtsnorm beantworten. Urlaub wird Beamten auf Antrag gewährt. Es ist hierbei allerdings nicht ausreichend, einen Antrag zu stellen, sondern dieser bedarf auch der Bewilligung. Insofern haben Sie zwar vorliegend einen entsprechenden Urlaubsantrag gestellt und es mag auch sein, dass sie aufgrund der vorangegangenen Urlaubsplanung auch einigermaßen gewiss sein können, dass der Urlaubsantrag bewiiligt wird, letzte Sicherheit haben Sie aber erst, wenn der Urlaub tatsächlich bewilligt wird. Deswegen würde ich nahelegen, Ihren Dienstvorgesetzten, bzw. die für die Urlaubsbewilligung zuständige Stelle wenigstens noch einmal anzurufen, um sich zu vergewissern, dass der Urlaubsantrag auch bewilligt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Eckart Johlige, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 22. Juni 2007 | 17:58

Sehr geehrter Herr Johlige;
Ich bin Kommunalbeamter in M-V und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Wer garantiert mir aber, dass die Dienststelle später nicht angibt, sie hätte gar keinen Urlaub bewilligt.....obwohl es mir am Telefon so mitgetielt wurde.....es kann immer gesagt werden, dass man mir den Urlaub nicht genehmigt hat, obwohl er mir tatsächlich telefonisch genehmigt wurde. Aufgrund sehr schlecht geführter Personalpolitik muss man gerade hier sehr aufpassen, dass einem kein "Strick" gedreht wird....wenn sie einen erstmal auf dem berühmten Kicker haben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2007 | 00:01

Ich fürchte, eine Garantie kann Ihnen hier nicht gegeben werden, deswegen meinte ich auch, dass Sie "wenigstens" bei Ihrem Dienstvorgesetzten anrufen sollten. Idealerweise sollten Ihnen natürlich eine schriftliche Urlaubsbewilligung gegeben werden. Ein paar Tage Zeit, diese zu verlangen, ist ja noch. Sollte trotz bestehender langfristiger Urlaubsplanung nunmehr ein Urlaub nicht mehr bewilligt werden und Sie einen bereits gebuchten Urlaub stornieren müssen, kann sich Ihr Dienstherr hierdurch schadensersatzpflichtig machen.

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank für die kompetente, schnelle Beantwortung meiner Fragen ! "