Mir ist nach der Fragestellung nicht bekannt, ob Sie Landes- oder Bundesbeamter sind, deswegen kann ich die Frage nur pauschal ohne Angabe der Rechtsnorm beantworten. Urlaub wird Beamten auf Antrag gewährt. Es ist hierbei allerdings nicht ausreichend, einen Antrag zu stellen, sondern dieser bedarf auch der Bewilligung. Insofern haben Sie zwar vorliegend einen entsprechenden Urlaubsantrag gestellt und es mag auch sein, dass sie aufgrund der vorangegangenen Urlaubsplanung auch einigermaßen gewiss sein können, dass der Urlaubsantrag bewiiligt wird, letzte Sicherheit haben Sie aber erst, wenn der Urlaub tatsächlich bewilligt wird. Deswegen würde ich nahelegen, Ihren Dienstvorgesetzten, bzw. die für die Urlaubsbewilligung zuständige Stelle wenigstens noch einmal anzurufen, um sich zu vergewissern, dass der Urlaubsantrag auch bewilligt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Johlige, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Johlige;
Ich bin Kommunalbeamter in M-V und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Wer garantiert mir aber, dass die Dienststelle später nicht angibt, sie hätte gar keinen Urlaub bewilligt.....obwohl es mir am Telefon so mitgetielt wurde.....es kann immer gesagt werden, dass man mir den Urlaub nicht genehmigt hat, obwohl er mir tatsächlich telefonisch genehmigt wurde. Aufgrund sehr schlecht geführter Personalpolitik muss man gerade hier sehr aufpassen, dass einem kein "Strick" gedreht wird....wenn sie einen erstmal auf dem berühmten Kicker haben.
Ich fürchte, eine Garantie kann Ihnen hier nicht gegeben werden, deswegen meinte ich auch, dass Sie "wenigstens" bei Ihrem Dienstvorgesetzten anrufen sollten. Idealerweise sollten Ihnen natürlich eine schriftliche Urlaubsbewilligung gegeben werden. Ein paar Tage Zeit, diese zu verlangen, ist ja noch. Sollte trotz bestehender langfristiger Urlaubsplanung nunmehr ein Urlaub nicht mehr bewilligt werden und Sie einen bereits gebuchten Urlaub stornieren müssen, kann sich Ihr Dienstherr hierdurch schadensersatzpflichtig machen.