Ist es rechtlich erlaubt, die tantieme für 2010 zu streichen, wenn...

| 26. Mai 2011 10:57 |
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Arbeitsrecht


- ich in 2011 gekündigt habe
- alle anderen ihre tantieme bekommen haben
- mitarbeiter die später kündigen, das geld nicht zurückzahlen müssen??

Ich habe zu Ende Juni gekündigt. Mit dem Mai-Gehalt wird die Tantieme normalerweise ausgezahlt. Alle Kollegen, haben sie bekommen, ich aber nicht, ich gekündigt habe.

Wäre für Rat und Info dankbar.
Sehr geehrte Ratsuchende,

vereinbarte Tantiemen stehen dem Arbeitnehmer für das Vorjahr grundsätzlich auch bei Ausscheiden im Laufe des Folgejahres zu, da die Berechnungsgrundlage in der Regel der Erfolg eines abgeschlossenen Wirtschaftsjahres ist. Ihr Ausscheiden zum 31.06.2011 bringt den Anspruch auf Tantieme für das Geschäftsjahr 2010 also für sich genommen keinesfalls zum Erlöschen. Da auch Ihre Kollegen die Tantieme für das Geschäftsjahr 2010 bekommen, steht Ihnen diese wohl zusätzlich aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu.

Etwas anderes kann sich nur aus besonderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Hier sind aber für den Arbeitgeber besondere Einschränkungen zu beachten, da solche Abreden in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen.

So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in welchem der Arbeitnehmer sogar bereits zum 31.12. eines Jahres aus dem Unternehmen ausgeschieden ist (also 6 Monate früher als Sie), dass dem Arbeitnehmer auch für dieses Jahr die Tantieme zusteht. (BAG-Urteil v. 24.10.2007 / 10 AZR 825/06).

Ich weise darauf hin, dass meine Antwort lediglich einer ersten Orientierung dient und eine ausführliche Erstberatung nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen einzelner Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Sollten Sie anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber benötigen, so helfe ich Ihnen jederzeit gerne weiter.

Nutzen Sie dazu einfach die untenstehende E-mail Adresse zur bundesweiten Kontaktaufnahme.
Rückfrage vom Fragesteller 26. Mai 2011 | 13:40

Ich habe noch eine kleine zusätzliche Frage:
Wie ist es, wenn die Tantieme nicht vertraglich geregelt ist. Das ist sie nämlich bei niemandem in der Firma.

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Mai 2011 | 15:27

Dann ergibt sich der Anspruch meines Erachtens aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, da kein sachlicher Grund ersichtlich ist, weshalb Sie bezüglich des Unternehmenserfolges aus 2010 anders als Ihre Kollegen behandelt werden sollten. Ihre Kündigung ändert daran nichts.

Zudem kann sich der Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der "betrieblichen Übung" ergeben, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung jährlich wiederholt hat (mindestens 3 mal).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2011 | 12:33

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