7. Januar 2024
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18:13
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ihr Fall ist sehr bedauerlich und ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Es ist in der Tat schwierig, bei Facebook einen direkten Ansprechpartner zu finden, da vieles automatisiert abläuft und man leider oft das Gefühl hat, entweder eine automatisierte Antwort zu erhalten und einen Mitarbeiter, der sich nicht ausreichend zeit nimmt, das ganze nachzuvollziehen.
Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie hier am Ende Facebook verklagen wollen, was mit vielen Unwägbarkeiten und Kostenrisiken verbunden ist, bleibt letztlich nur der wiederholte Versuch, bei Facebook irgendwann nicht nur auf taube Ohren zu stoßen.
Wichtig ist, den Sachverhalt so genau wie möglich, aber andererseits auch so kurz zu schildern, dass das Problem vom Mitarbeiter möglichst schnell erfasst werden kann und das Problem hinreichend deutlich wird.
Zudem sollten Sie möglichst auch aussagekräftige Belege beifügen, woraus sich Ihre Schilderung möglichst einwandfrei bestätigt.
Wenn Sie dies alles schon getan haben, bleibt hier letztlich tatsächlich außergerichtlich im Wesentlichen nur die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen immer wieder nachzuhaken. Natürlich können Sie auch erwägen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Im Einzelfall kann es dann natürlich tatsächlich sein, dass dem Ansinnen eher gehört geschenkt wird und eine Prüfung erfolgt – versprechen kann man dies allerdings leider auch nicht.
Erwägen können Sie noch, eine Strafanzeige zu erstatten. Dies kann den Vorteil haben, dass - neben einer möglicherweise strafrechtlichen Verfolgung des Hackers – die Staatsanwaltschaft eine Anfrage bei Facebook stellt, was dazu beitragen kann, dass Ihr Anliegen dort ebenfalls ernster genommen wird. Wichtig ist es aber wie oeben geschrieben m.E., dass Sie wirklich Zeit in die Aufbereitung des Sachverhalts zu stecken, um es dem prüfenden Mitarbeiter so leicht wie möglich zu machen, den Sachverhalt zu erfassen.
Leider gibt es hier kein „Allheilmittel", mit dem man Facebook außergerichtlich zum Tätigwerden veranlassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers