Internetrecht - Eine Facebookseite wurde mir von Hackern gestohlen

7. Januar 2024 16:55 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag!
Folgendes Problem. Ich hatte über meinen Account in den letzten fünf Jahren eine Facebook Seite aufgebaut, über die ich Content im Bereich Spiritualität veröffentlicht habe. Sie hatte zum Schluss über 12.000 Follower. Ende September letzten Jahres kontaktierte mich jemand Und bot mir an, Werbeanzeigen auf dieser Seite zu posten. Da ich krankheitsbedingt zur Zeit eine Pause mache, dachte ich mir, okay warum nicht und bin darauf eingegangen. Die betreffende Person hat mich durch ein Menü geführt. Einige Stunden später wurde jedoch klar, Dass dies ein Hacker war.
Er hat sich selbst als Besitzer und Administrator der Seite eingesetzt und veröffentlicht dort seitdem in der story line pornographischen Content, Mit dem er Leute zum anklicken animieren will.
Seitdem versuche ich Facebook zu kontaktieren, damit sie das Problem lösen und mir meine Seite wieder zurückgeben. Aber dort passiert nichts. Zum einen ist es fast unmöglich, überhaupt mit einem Menschen in Kontakt zu kommen, Da offenbar fast die komplette Verwaltung von Facebook über maschinelle Menüs läuft.
Schließlich ist ein Fall geöffnet worden, der aber seit drei Monaten unbearbeitet bleibt.
Ich habe auch mehrmals versucht mich über den pornographischen Content zu beschweren, aber der Hacker ist sehr geschickt und geht nur bis an die Grenzen, die gerade noch erlaubt sind.
Nun habe ich meinen Account komplett gelöscht, mit der Hoffnung, dass diese Seite damit ebenfalls gelöscht wird. Aber der Hacker hat sie offenbar komplett in seinen Besitz gebracht und so wie es aussieht, bleibt sie online.
Meine Frage nun: was kann ich tun, damit diese Seite von Facebook gelöscht wird. So wie Ich es sehe, Wird mein geistiges Eigentum für niedere Zwecke missbraucht. Außerdem ging damit eine erhebliche Rufschädigung einher.
Gibt es eine Möglichkeit?

MfG
7. Januar 2024 | 18:13

Antwort

von


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E-Mail: info@kanzlei-alpers.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ihr Fall ist sehr bedauerlich und ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Es ist in der Tat schwierig, bei Facebook einen direkten Ansprechpartner zu finden, da vieles automatisiert abläuft und man leider oft das Gefühl hat, entweder eine automatisierte Antwort zu erhalten und einen Mitarbeiter, der sich nicht ausreichend zeit nimmt, das ganze nachzuvollziehen.

Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie hier am Ende Facebook verklagen wollen, was mit vielen Unwägbarkeiten und Kostenrisiken verbunden ist, bleibt letztlich nur der wiederholte Versuch, bei Facebook irgendwann nicht nur auf taube Ohren zu stoßen.

Wichtig ist, den Sachverhalt so genau wie möglich, aber andererseits auch so kurz zu schildern, dass das Problem vom Mitarbeiter möglichst schnell erfasst werden kann und das Problem hinreichend deutlich wird.

Zudem sollten Sie möglichst auch aussagekräftige Belege beifügen, woraus sich Ihre Schilderung möglichst einwandfrei bestätigt.

Wenn Sie dies alles schon getan haben, bleibt hier letztlich tatsächlich außergerichtlich im Wesentlichen nur die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen immer wieder nachzuhaken. Natürlich können Sie auch erwägen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Im Einzelfall kann es dann natürlich tatsächlich sein, dass dem Ansinnen eher gehört geschenkt wird und eine Prüfung erfolgt – versprechen kann man dies allerdings leider auch nicht.

Erwägen können Sie noch, eine Strafanzeige zu erstatten. Dies kann den Vorteil haben, dass - neben einer möglicherweise strafrechtlichen Verfolgung des Hackers – die Staatsanwaltschaft eine Anfrage bei Facebook stellt, was dazu beitragen kann, dass Ihr Anliegen dort ebenfalls ernster genommen wird. Wichtig ist es aber wie oeben geschrieben m.E., dass Sie wirklich Zeit in die Aufbereitung des Sachverhalts zu stecken, um es dem prüfenden Mitarbeiter so leicht wie möglich zu machen, den Sachverhalt zu erfassen.

Leider gibt es hier kein „Allheilmittel", mit dem man Facebook außergerichtlich zum Tätigwerden veranlassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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