Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es gibt nach meiner Einschätzung in dieser Konstellation keinen Anhaltspunkt für eine Straftat Ihrerseits.
Ich würde auch davon ausgehen, dass nur im Falle einer sehr zeitnahen Strafanzeige überhaupt eine Möglichkeit bestanden hätte, dass man überhaupt in Erwägung gezogen hätte auf Ihre Verbindungsdaten zuzugreifen.
Gegebenenfalls ergibt sich aus dem Chatverlauf ein Rückschluss auf Ihre Identität, woraus man einen Ausgangspunkt für eine Ermittlung finden könnte.
Aber insgesamt sehe ich in diesem Fall keine Veranlassung dafür, dass Ermittlungen gegen Sie geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
also sehen Sie im Sinne des Abwägungsgebotes zwischen Datenschutz und der Aufklärung von Straftaten (die hier ja wahrscheinlich gar nicht existiert) keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaft die Abfrage von Verkehrsdaten hier genehmigt bzw. veranlasst hätte.
Und auch die Aufnahme von Ermittlungen sehen Sie als sehr unwahrscheinlich, oder?
Also wird wahrscheinlich gar nichts passieren, oder? Außer dass ich so etwas nie wieder tun werde.
MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Da nach Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen wird die Staatsanwaltschaft in diesem Fall gar nicht versuchen einen derartigen Beschluss zu erwirken.
Es wird also mit großer Wahrscheinlichkeit nichts mehr passieren in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen