Insolvenzzz

22. April 2019 17:37 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kfz und Versicherung in der Insolvenz

Hallo

Ich beabsichtige in private Insolvenz zu gehen da vorher ein Gerichtsvollzieher kommt und dann später der Isoverwalter habe ich folgende Frage pkw 10 Jahre alt 110.000 km ich schwerbehindert mein Partner nutzt meinen pkw auch beruflich kann pkw gepfändet werden ? Wir haben Gütertrennung notariell und ein güterverzeichnis schützt das das Gut von meinem Partner, kann der GErichtsvollzieher oder ISO Verwalter Versicherungsverträge kündigen wenn sie vom Geld unter Pfändungsfreigrenze bezahlt werden. Vielen Dank für Ihre Antwort
22. April 2019 | 20:38

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Bei einem PKW besteht auch ein Pfändungsschutz, wenn dieser beruflich oder für Arzttermine benötigt wird. Die Pfändungsfreigrenze wird bei rund EUR 2.500,- gezogen, wobei dies je nach Insolvenzverwalter abweichen kann. D.h. ist das Kfz weniger wert, wird es nicht verwertet und der Erlös zur Insolvenzmasse gezogen. Ist das Fahrzeug mehr wert, besteht die Möglichkeit den Mehrwert an die Insolvenzmasse abzulösen. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass das Fahrzeug verwertet und der „Pfändungsfreibetrag" ausgekehrt wird.

2. Bei der Verwertung von Versicherungsverträgen kommt es darauf an, ob diese pfändbar sind oder nicht. Hierbei ist nicht maßgeblich, ob diese aus pfändungsfreien Mittel angespart wurden. Insoweit ist zu prüfen, ob aus der Versicherung beispielsweise eine Rente oder ein Kapitalbetrag ausgezahlt wird. Letzterer dürfte pfändbar sein, wenn die Auszahlung in den Insolvenzzeitraum fällt. Gleichwohl ist jeder Versicherungsvertrag vorab zu prüfen.

3. Sollte ein Versicherungsvertrag pfändbar sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit diesen Vertrag zu erhalten, wenn der Rückkaufswert an die Insolvenzmasse abgelöst wird. Dies muss aber mit dem Insolvenzverwalter verhandelt werden. Insoweit wird der Insolvenzverwalter eine Kündigung erst vornehmen, wenn andere Möglichkeiten der Verwertung ausscheiden.

4. Im Ergebnis empfehle ich daher bei der Versicherung nachzufragen, inwieweit die Versicherungsverträge und deren Leistungen pfändbar bzw. insolvenzfest sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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