9. September 2011
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14:12
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1.) Habe Ich Chancen an mein Geld zu kommen wenn Verkauft wird?
Zunächst sollten Sie Ihre Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Schreiben Sie den Insolvenzverwalter an, dass Sie eine Forderung haben. Sie erhalten dann im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachricht und eine Formular bis wann Sie Ihre Forderung mit entsprechenden Nachweisen anzumelden haben.
Aus dem Verkauf der Vermögenswerte erhalten Sie nicht unmittelbar einen Teil der offenen Forderung zurück. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens oder bei einer eher seltenen Vorabausschüttung erhalten Sie eine Insolvenzquote auf Ihre festgestellte Forderung.
2.) Habe ich ein Recht auf die Gelder, die die Fa. jetzt weiter verdient?
Auch hier partizipieren Sie nur an den Überschüssen im Rahmen der Insolvenzquote.
3.) Wie lange hat ein Verwalter das Recht, die Fa. aufrecht zu erhalten bevor er die Masse verbrennt?
Der Insolvenzverwalter wird das Unternehmen solange fortführen bis er einen Käufer gefunden hat oder es sich herausgestellt hat, dass kein Interesse besteht. Sollte er nachhaltig Verluste erwirtschaften, wird er den laufenden Betrieb einstellen müssen und die Vermögenswerte einzeln verwerten. Jedenfalls wird für die Zeit in dem Insolvenzgeld bezogen werden kann, dass Unternehmens fortgeführt. Einen festen Zeitraum für eine Unternehmensfortführung besteht nicht.
4.) Darf ich Eigentum dieser Fa. als Sicherheit behalten oder als Pfand benutzen z.b ( KFZ oder ähnliches )?
Wenn Sie an entsprechenden Gegenständen vor dem Insolvenzantrag ein vertragliches Pfandrecht erworben haben, können Sie den Gegenstand verwerten und den erlös mit der dazugehörigen Forderung verrechnen.
5.)Darf diese Fa. bei Schulden von 5 Mio. für 3 Mio. verkauft werden?
Ja, maßgebend ist ob vergleichbare Angebote vorliegen. Letztlich muss die Gläubigerversammlung die Genehmigung zu einem Verkauf geben, bzw. den Insolvenzverwalter entsprechend mit einer Zustimmung ausstatten, § 160 InsO. In der Regel wird dann das höchste Angebot ausgewählt, was aber nicht zwingend ist, § 163 InsO
6.)Muss ein Käufer die Altschulden begleichen bevor gekauft wird?
Nein, dies ist für einen Investor gerade der Vorteil des Erwerbs eines Unternehmens aus der Insolvenzmasse. Der Investor erwirbt hier frei von bestehenden Verbindlichkeiten. Wie der Erwerb dann im Einzelnen abgewickelt wird, wird mit dem Insolvenzverwalter verhandelt. Der Kaufpreis wird dann dazu verwendet, bestehende Massekredite (Darlehen der Insolvenzmasse); Sozialpläne, Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung zu begleichen. Erst danach wird eine Insolvenzquote für die Gläubiger ermittelt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten oder Nachfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA