17. September 2010
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20:44
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
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E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Der Treuhänder informiert den Vermieter dazu, damit er keine Verbindlichkeiten für die Insolvenzmasse begründet. Dies aber nur während des Insovlenzverfahrens. Da das Insolvenzverfahren nach Ihren Angaben inzwischen abgeschlossen ist und Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, ist eine Mitteilung an den Vermieter durch den Treuhänder nicht mehr erforderlich.
Sie müssen allerdings darauf achten, dass keine Rückstände auflaufen, da diese nicht in das Verfahren aufgenommen werden, sondern neue eigene Verbindlichkeiten begründet werden.
Ein entsprechendes Mitteilungsrecht folgte aus § 109 InsO während des Insolvenzverfahrens. Dies greift aber nicht mehr in der Wohlverhaltensperiode, so dass hier nicht mit einem Schreiben des Treuhänders zu rechnen ist. Gleichwohl sollten Sie sich bei dem Treuhänder versichern, dass er ein solches informatorisches Schreiben nicht aufsetzt, bzw. automatisch versendet wird.
Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass ein neuer Mietvertrag keine Klausel enthält, die Sie zur Angaben des laufenden Verfahrens verpflichtet oder eine Schufaauskunft verlangt.
Schließlich sollten Sie auch die Rückzahlung der Kaution der alten Wohnung verlangen, da Ihnen dies zusteht und nicht in die Insolvenzmasse fließt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Rückfrage vom Fragesteller
17. September 2010 | 21:23
Vielen lieben Dank, kann ich hier irgendwie an Sie direkt Anfragen stellen, denn ich bin jetzt etwas platt und verärgert und habe da noch die ein oder andere Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte.
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. September 2010 | 11:09
Vielen Dank für die freundlichen Bewertung. Sie können sich gerne an mich wenden, entweder durch die Direktanfrage, die Sie in meinem Profil finden oder per Email an RASchroeter@arcor.de .
Viele Grüße