Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass es um eine Tätigkeit als Selbstständiger geht und nicht um ein Arbeitsverhältnis.
Aus der Vorstellung folgt ein vorvertragliches Treueverhältnis. Sie sind trotz fehlender Vereinbarung nicht berechtigt Details, die der Geheimhaltung unterliegen ohne weiteres an die Konkurrenz weiter zu geben. Man kann pauschal nicht sagen, wo die Grenze liegt. Sie können sich beim Endkunden natürlich bewerben und niemand kann Ihnen anlasten das Projekt an sich zu kennen.
Die Gefahr von Ansprüchen ist ohne besondere vertragliche Abrede eher gering. Das Sie sich in der Branche bewegen und auch mit Konkurrenten zu tun haben, ist kein Problem und zulässig. Nur in besonderen Ausnahmefällen kämen Ansprüche des Auftraggebers in Betracht. Sie sind nicht generell zum Schweigen verpflichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass es um eine Tätigkeit als Selbstständiger geht und nicht um ein Arbeitsverhältnis.
Aus der Vorstellung folgt ein vorvertragliches Treueverhältnis. Sie sind trotz fehlender Vereinbarung nicht berechtigt Details, die der Geheimhaltung unterliegen ohne weiteres an die Konkurrenz weiter zu geben. Man kann pauschal nicht sagen, wo die Grenze liegt. Sie können sich beim Endkunden natürlich bewerben und niemand kann Ihnen anlasten das Projekt an sich zu kennen.
Die Gefahr von Ansprüchen ist ohne besondere vertragliche Abrede eher gering. Das Sie sich in der Branche bewegen und auch mit Konkurrenten zu tun haben, ist kein Problem und zulässig. Nur in besonderen Ausnahmefällen kämen Ansprüche des Auftraggebers in Betracht. Sie sind nicht generell zum Schweigen verpflichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt