Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wäre es möglich die Prämie zu kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr besteht. Denn nach der Schilderung sollte die Zahlung für das gesamte Jahr 2023 als Inflationsausgleich gezahlt werden. Jedoch hätte diese Einschränkung für gekündigte Arbeitsverhältnisse bei der Zusage mit erklärt werden müssen. Das ist nach der Schilderung nicht erfolgt. Daher ist davon auszugehen, dass Ihnen die gesamte Prämie zusteht.
Sie sollten den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung der 500,00 € Differenz auffordern mit dem Hinweis auf die Zusage und dass es keinen rechtlichen Grund für die Kürzung gibt, da auch alle anderen den vollen Betrag erhalten haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Sehr geehrte Frau Sperling,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Ich habe eine Rückfrage dazu: was mache ich, wenn der Arbeitgeber trotz schriftlicher Aufforderung dennoch nicht die restlichen 500€ an mich auszahlt?
Bleibt dann nur noch der Gang zum Arbeitsgericht? Wenn ja, kann ich die Klage ohne Zuhilfenahme eines Anwaltes einreichen? Auf welche Norm soll ich mich berufen, dass Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde oder, dass bei der Zusage der Inflationsausgleichsprämie im Mai mögliche Kürzung dieser Inflationsprämie bei Kündigung gar nicht besprochen wurde? Reicht dann beim Arbeitsgericht das von beiden Seiten unterschriebene Protokoll des Jahresgespräches als Nachweis aus?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße aus Hamburg
Ja, Sie müssten dann Klage beim Arbeitsgericht erhebne, dass ist ohne Anwalt möglich. Anspruchsgrundlage ist die Zusage und das dort besprochene und als Beweis können Sie das Protokoll verwenden.