18. Februar 2023
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01:00
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Lassen Sie sich von der Bezeichnung "Bürgerliches Gesetzbuch" nicht verwirren, das gilt auch für Unternehmer. Sie können und sollten sogar eine solche individuelle Haftungsvereinbarung in Ihre Verträge aufnehmen, ob aber der Vertragspartner der Vereinbarung zustimmt, ist die nächste Frage.
Da in diesem Bereich viele gefährliche Fallen lauern, sollten Sie zur Vermeidung teurer Fehler/Mißverständnisse einen Anwalt mit der konkreten Formulierung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt