Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie eine bestehende KG übernehmen, bietet sich an, dass Sie und Ihr Geschäftspartner als Kommanditisten oder Komplementäre (persönlich haftend) die Gesellschaftsanteile der KG übernehmen und diese weiter führen. Es muss mindestens ein Komplementär vorhanden sein.
Wenn Sie nicht persönlich haften wollen, käme die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in Betracht, die als Komplementärin der KG agiert, das wäre dann eine GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG.
Alternativ könnten Sie auch nur das Anlage- und Umlaufvermögen der bestehenden KG kaufen, die KG selbst bleibt dann bei den jetzigen Gesellschaftern. Dann können Sie die Rechtsform der neu zu gründenden Firma frei wählen. Diese Vorgehensweise ist anzuraten, wenn in der bestehenden KG evtl. Risiken aus der Vergangenheit "schlummern", zb Steuernachzahlungen, Gewährleistungsansprüche o.ä.
Wenn Sie Geschäfte mit einem hohen Haftungsrisiko gegenüber Kunden tätigen, ist dann als Unternehmensform die Gründung einer GmbH, UG oder, wie oben geschildert GmbH/UG & Co. KG anzuraten.
Wenn solche großen Haftungsrisiken nicht da sind und Sie ohnehin gegenüber Banken und Kreditgebern persönlich haften, weil Sie für Darlehen bürgen, ist die Gründung einer GmbH, UG oder KG meist nicht notwendig. Sie und Ihr Geschäftspartner könnten als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) tätig werden, was die Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten senkt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen