Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Markenrechtlich geschützte Waren dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Vertrieb in die EU einführen.
Sie müssen sich diesen Import genehmigen lassen. Der Markeninhaber darf selbst entscheiden welche seiner Produkte in der EU vertrieben werden.
Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Antwort für Sie habe.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Vielen Dank für die Antwort.
Reicht für die Zustimmung eine schriftliche Zusage (per Mail)? Ist dabei etwas Bestimmtes zu beachten? (z.B. die Sprache?) Und muss jeder Import immer wieder auf das Neue genehmigt werden oder kann man ein genehmigtes Produkt mehrmals importieren?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Sie müssen den Hersteller kontaktieren. Mit diesem können Sie dann die Bedingungen vereinbaren.
Im konkret genannten Fall wird man Ihnen sicherlich nur ein zeitlich begrenztes Recht einräumen. Die Form wird wahrscheinlich auch der Hersteller vorgeben.
Einfach eine Mail schreiben wird im Falle von großen Lizenzgebern wahrscheinlich nicht ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-