Antwort
vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
1. Die Änderung des Wohnortes/Adresse hat auf die Gültigkeit des geschlossenen notariellen Vertrages keine Auswirkung. Nur wesentliche inhaltliche Änderungen des Vertrages könnten zu einer Unwirksamkeit führen. Ein Wohnortwechsel gehört hierzu nicht.
2. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Frage ist einerseits zu sagen, dass Sie nochmals eine Einkommessteuer entrichten müssen. Erbschaftssteuer und die Steuer auf die Kaufpreissumme werden als zwei getrennte Steuerfälle betrachtet. Die Meldung und die Einkommenssteuer sind bis April 2009 in Polen zu tätigen. Jedoch gibt es eine steuerliche Vergünstigung. Sie können bei der Kaufpreissumme die bereits entrichtete Erbschaftssteuer als so genannte Kosten abziehen und würden dann nur auf die „bereinigte“ Summe die Einkommessteuer entrichten.
Andererseits könnte eine Steuerbefreiung in Betracht kommen, wenn Sie vor dem Verkauf Ihren Hauptwohnsitz unter der Adresse der verkauften Immobilie gehabt hätten (mindestens 12 Monate lang). Außerdem müssten Sie dem polnischen Finanzamt dies spätestens 14 Tage nach dem verkauf gemeldet haben. Insofern haben Sie allerdings keine Angaben gemacht.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Merkel & Dorschner
Rechtsanwälte
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Merkel,
vielen Dank für Ihre Antwort! Bezüglich der Steuerlichen Angelegenheit habe ich noch eine Nachfrage: Habe ich das also insoweit richtig verstanden, das der Notar eine falsche Angabe gemacht hat indem er sagte, das er diese Meldung über den Verkauf durch führt? Könnte es nicht sein das bei dem Verkauf der Immobilie die 5-Jährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, da ich in die Fussstapfen meiner Mutter als Erbe getreten bin und diese ihre Hälfte im Jahre 1989 im Rahmen eines schenkungsvertrages geschenkt bekommen hat?
Ich habe mich da vor einigen Tagen beim zuständigen Finanzamt in Polen schriftlich gemeldet, allerdings bis dato noch keine Antwort erhalten! Ich bedanke mich aber für eine Antwort auf meine Nachfrage und verbleibe einstweilen
Mit freundlichem Gruß
Nein, der Notar hat keine falsche Angabe bezüglich der Meldung gemacht. Er ist sogar verpflichtet dieses Geschäft zu melden, da er seinerseits eine Steuer für seine Tätigkeit entrichten muss.
Für die Erbschaftssteuer oder auch Einkommessteuer spielt die 5-Jährige Spekulationsfrist keine Rolle. Diese Frist soll verhindern, dass verschenkte Immobilien direkt weiter verkauft werden. Hier ist diese Frist schon verstrichen, da Ihre Mutter 1989 das Haus geschenkt bekommen hat.
Eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erbschaftssteuer für EU-Bürger gibt es, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2006 eingetreten ist. Dann muss der Erbe innerhalb von 4 Wochen nach Rechtskräftigkeit des Erbscheins, den Erbfall bei dem zuständigen polnischen Finanzamt melden. Lässt man diese Frist verstreichen, fällt die Erbschaftssteuer an.
Durch Ihre Angabe, die Erbschaftssteuer im Jahr 2008 bereits entrichtet zu haben, gehe ich davon aus, dass Sie von der geschilderten Befreiungsmöglichkeit keinen oder nicht fristgerecht Gebrauch gemacht haben.
Ich hoffe nunmehr Ihre Frage beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Merkel & Dorschner
Rechtsanwälte