Immobilienverkauf in Polen - Notarvertrag ggf ungültig?

| 1. September 2008 22:30 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe folgendes Problem und würde mich über eine klärende Antwort sehr freuen:

Am 18.7.2008 hatte ich in meinem Heimatland Polen einen Termin zur Unterzeichnung eines Kaufvertrag bezüglich einem Hausverkauf! Ich war Besitzer einer Haushälfte und die Mitbesitzerin wurde entsprechend einer Vollmacht von ihrem Sohn bei diesem Termin vertreten, da sie schon 79 Jahre alt ist und genau wie ich in Deutschland lebt (sie allerdings erst seit kurzer Zeit, ich seit 15 Jahren)! Zur Legitimation hat sie ihrem Sohn den ihren Polnischen Ausweis überlassen, auf welchem sie praktisch als Bewohnerin des inzwischen verkauften Hauses eingetragen war! Die neuen Besitzer haben natürlich in die Vereinbarung schreiben lassen, das alle noch in dem Haus gemeldeten Bewohner spätestens zum 1.8.08 abzumelden seien! Der Sohn der Mitbesitzerin meldete seine Mutter auch am 30.7. ab, an diesem Tag kam auch die Überweisung des Kaufpreises auf unsere Konten!

Nun musste besagte Mitbesitzerin aber dennoch persönlich nach Polen reisen und zwar weil die Bank wo sie ihr Konto in Polen hat gefordert hat, das sie einen neuen Ausweis benötigt, andernfalls ist ein Transfer des Geldes nach Deutschland nicht möglich! In Polen ist sie nach der Abmeldung nirgends gemeldet, es gibt aber die Möglichkeit sich für 3 Monate bei jemandem anmelden zu lassen und das will sie auch machen! Meine Frage ist nun folgende:

Nachdem sie sich also für diese 3 Monate bei ihrem Sohn, der in Polen lebt angemeldet hat, ist es denkbar das irgend eine Behörde egal ob in Polen oder Deutschland, die notarielle Vereinbarung nicht anerkennt, weil dort Abweichungen bei Ihrer Anschrift zu finden sind? (zum Zeitpunkt der Unterschrift war die Anschrift aktuell, 10 Tage später hat sich das aufgrund der Abmeldung geändert)! Ist es also möglich das wir ggf das ganze nochmal aufsetzen müssen? Ich bin da etwas in Sorge, weil es mir unmöglich ist, vor Weihnachten nochmals nach Polen zu reisen!?
Könnten noch weitere "Gefahren" in dieser Sache drohen oder dürfte das alles so rechtsgültig sein und bleiben?

Und dann hätt ich noch eine Steuerliche Frage:
Da die Abwicklung der Steuer ja in Polen durchgeführt wird, haben wir bei dem Termin den Notar gefragt ob Steuern zu zahlen sind und ob wir dem Finanzamt den Verkauf melden müssen! Daraufhin sagte er, das er selbst den Verkauf meldet, da diese Pflicht besteht und Steuern sind nicht mehr zu zahlen, da ich bereits im Januar 08 Erbschaftssteuer gezahlt habe (hatte meine Hälfte von meiner verstorbenen Mutter geerbt) kann ich da also ruhig schlafen oder muss ich mich auf Überraschungen einstellen, das im nachhinein mein Konto gesperrt wird oder ähnliches? Denn eigentlich müsste es der Notar ja wissen, aber ich geh trotzdem immer gern nochmal auf Nummer sicher, vielen Dank!


5. September 2008 | 16:10

Antwort

von


(88)
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.

1. Die Änderung des Wohnortes/Adresse hat auf die Gültigkeit des geschlossenen notariellen Vertrages keine Auswirkung. Nur wesentliche inhaltliche Änderungen des Vertrages könnten zu einer Unwirksamkeit führen. Ein Wohnortwechsel gehört hierzu nicht.

2. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Frage ist einerseits zu sagen, dass Sie nochmals eine Einkommessteuer entrichten müssen. Erbschaftssteuer und die Steuer auf die Kaufpreissumme werden als zwei getrennte Steuerfälle betrachtet. Die Meldung und die Einkommenssteuer sind bis April 2009 in Polen zu tätigen. Jedoch gibt es eine steuerliche Vergünstigung. Sie können bei der Kaufpreissumme die bereits entrichtete Erbschaftssteuer als so genannte Kosten abziehen und würden dann nur auf die „bereinigte“ Summe die Einkommessteuer entrichten.

Andererseits könnte eine Steuerbefreiung in Betracht kommen, wenn Sie vor dem Verkauf Ihren Hauptwohnsitz unter der Adresse der verkauften Immobilie gehabt hätten (mindestens 12 Monate lang). Außerdem müssten Sie dem polnischen Finanzamt dies spätestens 14 Tage nach dem verkauf gemeldet haben. Insofern haben Sie allerdings keine Angaben gemacht.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin

Merkel & Dorschner
Rechtsanwälte


Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2008 | 16:23

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Merkel,

vielen Dank für Ihre Antwort! Bezüglich der Steuerlichen Angelegenheit habe ich noch eine Nachfrage: Habe ich das also insoweit richtig verstanden, das der Notar eine falsche Angabe gemacht hat indem er sagte, das er diese Meldung über den Verkauf durch führt? Könnte es nicht sein das bei dem Verkauf der Immobilie die 5-Jährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, da ich in die Fussstapfen meiner Mutter als Erbe getreten bin und diese ihre Hälfte im Jahre 1989 im Rahmen eines schenkungsvertrages geschenkt bekommen hat?

Ich habe mich da vor einigen Tagen beim zuständigen Finanzamt in Polen schriftlich gemeldet, allerdings bis dato noch keine Antwort erhalten! Ich bedanke mich aber für eine Antwort auf meine Nachfrage und verbleibe einstweilen

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2008 | 18:03

Nein, der Notar hat keine falsche Angabe bezüglich der Meldung gemacht. Er ist sogar verpflichtet dieses Geschäft zu melden, da er seinerseits eine Steuer für seine Tätigkeit entrichten muss.

Für die Erbschaftssteuer oder auch Einkommessteuer spielt die 5-Jährige Spekulationsfrist keine Rolle. Diese Frist soll verhindern, dass verschenkte Immobilien direkt weiter verkauft werden. Hier ist diese Frist schon verstrichen, da Ihre Mutter 1989 das Haus geschenkt bekommen hat.

Eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erbschaftssteuer für EU-Bürger gibt es, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2006 eingetreten ist. Dann muss der Erbe innerhalb von 4 Wochen nach Rechtskräftigkeit des Erbscheins, den Erbfall bei dem zuständigen polnischen Finanzamt melden. Lässt man diese Frist verstreichen, fällt die Erbschaftssteuer an.
Durch Ihre Angabe, die Erbschaftssteuer im Jahr 2008 bereits entrichtet zu haben, gehe ich davon aus, dass Sie von der geschilderten Befreiungsmöglichkeit keinen oder nicht fristgerecht Gebrauch gemacht haben.

Ich hoffe nunmehr Ihre Frage beantwortet zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin

Merkel & Dorschner
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"Ich bin um ehrlich zu sein jetzt ein wenig verwirrt, aber das zeigt doch das es sich bei Unklarheiten sehr lohnt, einen Experten zu befragen! Die Antwort jedenfalls hat mir sehr geholfen, da ich ohne der Auskunft sicherlich nichts mehr unternommen hätte und wohl entsprechend empfindlich zur Kasse gebeten worden wäre! So hab ich noch ein wenig Zeit, die noch notwendigen Schritte einzuleiten! Vielen Dank!"
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