Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Schilderung klingt so, als ob die Dame einen mindestens mündlichen Mietvertrag mit Ihrem Bruder hat.
Dann kommt ein Schadenersatzanspruch gegen Ihren Bruder in Betracht, wenn dieser ohne Rücksprache mit Ihnen vermietet hat.
Sollte die Dame auch mit Ihrem Bruder keinen Mietvertrag haben, so wäre eine Räumungsklage beim Amtsgericht die richtige Vorgehensweise. Die Räumungsklage müsste von Ihnen und Ihrem Bruder gemeinsam eingereicht werden.
Wenn Ihr Bruder die Räumungsklage nicht einreichen will, müssten Sie ihren Bruder auf Zustimmung zur Räumungsklage verklagen. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung des Bruders.
Beim Briefkasten ist nur erforderlich, dass sich am Haus ein Briefkasten mit dem Namen der Dame befindet und diese die Schlüssel für diesen Briefkasten bekommen hat. Ob die Dame den Briefkasten in dem Sinne benutzt, dass sie ihn regelmäßig leert, ist unwichtig.
Sollte sich noch kein Briefkasten an dem Haus befinden, müssten Sie einen Briefkasten anbringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Schilderung klingt so, als ob die Dame einen mindestens mündlichen Mietvertrag mit Ihrem Bruder hat.
Dann kommt ein Schadenersatzanspruch gegen Ihren Bruder in Betracht, wenn dieser ohne Rücksprache mit Ihnen vermietet hat.
Sollte die Dame auch mit Ihrem Bruder keinen Mietvertrag haben, so wäre eine Räumungsklage beim Amtsgericht die richtige Vorgehensweise. Die Räumungsklage müsste von Ihnen und Ihrem Bruder gemeinsam eingereicht werden.
Wenn Ihr Bruder die Räumungsklage nicht einreichen will, müssten Sie ihren Bruder auf Zustimmung zur Räumungsklage verklagen. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung des Bruders.
Beim Briefkasten ist nur erforderlich, dass sich am Haus ein Briefkasten mit dem Namen der Dame befindet und diese die Schlüssel für diesen Briefkasten bekommen hat. Ob die Dame den Briefkasten in dem Sinne benutzt, dass sie ihn regelmäßig leert, ist unwichtig.
Sollte sich noch kein Briefkasten an dem Haus befinden, müssten Sie einen Briefkasten anbringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen