Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie wissen, dass sich die Verkäuferin nicht so einfach von einem Kaufvertrag lösen kann. Dies wäre nur möglich, wenn sie sich den Rücktritt vorbehalten hätte, gesetzliche Rücktrittsgründe vorlägen oder der Vertrag angefochten werden könnte. Rücktrittsmöglichkeiten liegen aber regelmäßig nur dann vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt werden (Kaufpreis wird nicht gezahlt oder ähnliches). Dafür dass dies vorliegend der Fall ist, liegen keine Anhaltspunkte vor. Genauso wenig sind Anfechtungsgründe ersichtlich. Zudem muss eine Anfechtung erklärt werden, was nicht geschehen ist. Da Ihnen mit Übergabe des Hundes auch das Eigentum an selbigen verschafft wurde, bestehen zugunsten der Verkäuferin keine rechtlichen Grundlagen zur Rückforderung des Hundes.
Die Drohung mit dem Rechtsanwalt können Sie daher ignorieren.
Weisen Sie die Verkäuferin daher auf die Rechtslage hin und fordern Sie sie bestimmt auf, Ihnen keine weiteren SMS zuzuschicken. Drohen Sie in diesem Zusammenhang auch Unterlassungsansprüche an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Meyer, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie wissen, dass sich die Verkäuferin nicht so einfach von einem Kaufvertrag lösen kann. Dies wäre nur möglich, wenn sie sich den Rücktritt vorbehalten hätte, gesetzliche Rücktrittsgründe vorlägen oder der Vertrag angefochten werden könnte. Rücktrittsmöglichkeiten liegen aber regelmäßig nur dann vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt werden (Kaufpreis wird nicht gezahlt oder ähnliches). Dafür dass dies vorliegend der Fall ist, liegen keine Anhaltspunkte vor. Genauso wenig sind Anfechtungsgründe ersichtlich. Zudem muss eine Anfechtung erklärt werden, was nicht geschehen ist. Da Ihnen mit Übergabe des Hundes auch das Eigentum an selbigen verschafft wurde, bestehen zugunsten der Verkäuferin keine rechtlichen Grundlagen zur Rückforderung des Hundes.
Die Drohung mit dem Rechtsanwalt können Sie daher ignorieren.
Weisen Sie die Verkäuferin daher auf die Rechtslage hin und fordern Sie sie bestimmt auf, Ihnen keine weiteren SMS zuzuschicken. Drohen Sie in diesem Zusammenhang auch Unterlassungsansprüche an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Meyer, Rechtsanwalt