15. Januar 2021
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12:34
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat kommt mir das hier unangemessen hoch vor und ich würde plausible Nachweise verlangen, dass nach Grund und Höhe dieses so berechtigt ist (den Stundensatz halte ich jetzt per se nicht für zu hoch).
Ihr Einwand, warum soll die Prüfung der Statik mehr als viermal so lange dauern, wie die Aufstellung der Statik, sehe ich als berechtigt an.
Am besten wäre es hier, Sie könnten mir per E-Mail die betreffende Rechnung zukommen lassen, dann kann ich sie nach Grund und Höhe prüfen, was im Rahmen der kostenlos möglichen Nachfragefunktion ohne weiteres möglich ist.
Bei der Prüfung, bei der der Prüfstatiker nur die Berechnungen des Statikers kontrolliert, komme ich nach meiner Recherche auch viel geringere Kosten, zumal die Vorarbeit ja durch die Treppenhersteller erfolgte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg