Honorarforderung eines Prüfstatikers

15. Januar 2021 11:49 |
Preis: 50,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich baue ein Wohnhaus um. Dabei mussten Wände/Decken/Balken verändert werden. Zudem wurde eine Treppe über zwei Geschosse eingebaut.
Das Bauamt fordert einen Standsicherheitsnachweis.
Mein Prüfstatiker hatte zuvor für die Standsicherheitsnachweise des Gebäudes (Wände/Decken/Balken) nach LVO abgerechnet. Eine kleine Sonderleistung hatte er 2018 nach Zeitaufwand berechnet (65 Euro/Stunde).
Im letzten Jahr musste noch der Standsicherheitsnachweis für die Treppe durchgeführt werden. Mein Treppenhersteller hat eine Prüfstatik für rund 1.000 Euro erstellt. Mein Prüfstatiker hat diese Unterlagen geprüft. Ein Kostenangebot habe ich leider zuvor nicht von meinem Prüfstatiker eingeholt.
Im Nachgang hat mir der Prüfstatiker eine Rechnung gestellt. Hierbei rechnet er unglaubliche 60 Stunden als Prüfaufwand für die Treppe ab. Demnach hätte er sich angeblich fast 1,5 Wochen täglich 8 Stunden vollständig nur mit der Prüfung der Treppe befasst. Zudem möchte er jetzt einen Stundenlohn von 105 Euro. Er kommt also inkl. MwSt auf fast 7.000 Euro. Den höheren Stundensatz kannte ich vorher nicht. Das sind insgesamt Kosten, die man eigentlich für die Prüfstatik eines gesamtes Hauses zahlt - nicht aber nur für eine Treppe.
Welche Möglichkeiten habe ich?
a) Muss ich den unangekündigt hohen Stundensatz akzeptieren?
b) Kann ich einen inhaltlichen Nachweis verlangen, bei dem der Statiker begründet, warum er angeblich so lang mit der Prüfung brauchte, obwohl der Tragwerksplaner die zu prüfende Statik offensichtlich in 1,5 Tagen fertig hatte?

(Bei der Prüfung kontrolliert der Prüfstatiker doch nur die Berechnungen des Statikers. Warum sollte die Prüfung der Statik mehr als viermal so lange dauern, wie die Aufstellung der Statik?)
15. Januar 2021 | 12:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat kommt mir das hier unangemessen hoch vor und ich würde plausible Nachweise verlangen, dass nach Grund und Höhe dieses so berechtigt ist (den Stundensatz halte ich jetzt per se nicht für zu hoch).

Ihr Einwand, warum soll die Prüfung der Statik mehr als viermal so lange dauern, wie die Aufstellung der Statik, sehe ich als berechtigt an.

Am besten wäre es hier, Sie könnten mir per E-Mail die betreffende Rechnung zukommen lassen, dann kann ich sie nach Grund und Höhe prüfen, was im Rahmen der kostenlos möglichen Nachfragefunktion ohne weiteres möglich ist.

Bei der Prüfung, bei der der Prüfstatiker nur die Berechnungen des Statikers kontrolliert, komme ich nach meiner Recherche auch viel geringere Kosten, zumal die Vorarbeit ja durch die Treppenhersteller erfolgte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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