Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Deutschland kann jeder eine Klage gegen jeden einreichen. Die Klage würde jedoch als unbegründet abgewiesen werden. Sie können die Türen und Fenster Ihrer Wohnung offen lassen und müssen nicht aufpassen, ob dort eine Katze rein kommt. Sie müssen die Katze nicht aktiv am Betreten Ihrer Wohnung hindern. Sie müssen die Katze nur auf Verlangen des Katzenhalters wieder herausgeben und Sie dürfen die Katze nicht wissentlich einsperren.
Da ich den Verdacht habe, dass es Ihnen nicht um die Rechtsberatung geht, sondern die Frage nur als Vorwand dient, um Werbung zu verbreiten, habe ich den Administrator dieser Seite informiert. Er wird entscheiden, ob Ihre Frage online bleibt, oder offline gestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Deutschland kann jeder eine Klage gegen jeden einreichen. Die Klage würde jedoch als unbegründet abgewiesen werden. Sie können die Türen und Fenster Ihrer Wohnung offen lassen und müssen nicht aufpassen, ob dort eine Katze rein kommt. Sie müssen die Katze nicht aktiv am Betreten Ihrer Wohnung hindern. Sie müssen die Katze nur auf Verlangen des Katzenhalters wieder herausgeben und Sie dürfen die Katze nicht wissentlich einsperren.
Da ich den Verdacht habe, dass es Ihnen nicht um die Rechtsberatung geht, sondern die Frage nur als Vorwand dient, um Werbung zu verbreiten, habe ich den Administrator dieser Seite informiert. Er wird entscheiden, ob Ihre Frage online bleibt, oder offline gestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
2. Februar 2024 | 20:42
Sehr geehrter Herr RA Müller,
ich möchte mich für Ihre verständliche Antwort auf meine Frage ganz herzlich bedanken und Ihnen mitteilen, dass meine Frage kein Vorwand für Werbung sondern sehr ernst gemeint war.
Sie haben uns wirklich einen sehr großen Dienst erwiesen, da die Katzenhalter (junges Pärchen) meiner Frau und mir schon mehrfach massiv gedroht haben, rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten. Kann ich den beiden Hausverbot erteilen?
Wir sind nun beide richtig erleichtert und danken Ihnen nochmals für Ihre Ausführung.
Mit besten Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. Februar 2024 | 21:48
Ja in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus und Ihrem Grundstück können Sie denen Hausverbot erteilen.