19. November 2006
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21:35
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Eine Verkauf einer Immobilie unterliegt mit einem Veräußerungsgewinn der deutschen Einkommensteuer wenn zwischen Anschaffung und der Veräußerung der Immobilien nicht mehr als zehn Jahre liegen.
Ausgenommen von der Besteuerung sind Konstellationen, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Nach Einhaltung der Spekulationsfrist von 10 Jahren sind die Erlöse aus dem Verkauf der Immobilien in jedem Fall steuerfrei.
Auf den Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien erheben die Niederlande keine Einkommensteuer.
Soweit der Verkauf der Immobilie der Besteuerung unterliegen sollte, ist problematisch, ob durch den Verzichts des niederländischen Steuergesetzgebers auf die Erhebung der Spekulationssteuer auch eine Besteuerung in Deutschland generell ausfällt.
Der BFH hat in einer Entscheidung hierzu argumentiert, soweit eine Besteuerung in beiden Staaten ausscheide, eine Vermutung dafür spreche, dass das Doppelbesteuerungsabkommen jedenfalls keine sogenannten weißen Einkünfte vorsehen wolle, also Einkünfte die in keinen der beiden Staaten der Besteuerung unterliegen.
Nach dem Abkommenstext des Doppelbesteuerungsabkommen, unterliegen Spekulationseinkünfte jedenfalls dem Progressionsvorbehalt der Deutschen Einkommensteuer. Die Höhe der Steuerlast richtet sich dann nach Ihren Einkünften.
Eine grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union erfordert die Angaben der Empfängerdaten der Deutschen Bank IBAN und BIC. Da die Überweisung den Betrag von 50.000 EUR überschreitet, kommt eine EU-Überweisung nicht in Betracht.
Hinsichtlich der Bankgebühren sollten Sie sich bei den jeweiligen Bank erkundigen. Die Dauer der Überweisung sollte 5 Banktage nicht überschreiten.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA