5. November 2018
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09:39
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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der Mieter ist in der vollen Beweislast, dass er eine Kaution gezahlt hat. Kann er dies nicht, brauchen Sie auch keine Kaution zu zahlen.
Kann er dies, könnten Sie diese vom Vermieter im Nachgang ebenfalls fordern, sodass Ihnen in keinem Fall ein Schaden entsteht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt