Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt aufgrund des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Zutreffend ist, dass Sozialleistungen zunächst nicht der Pfändung unterliegen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen bei der Bank abzuheben. Anschließend können jedoch auch diese gepfändet werden. Sozialleistungen, die auf das Konto des Schulderns gehen, jedoch einer anderen dritten Person zustehen, dürfen keinesfalls gepfändet werden. Hiergegen können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Darüber hinaus sollten Sie die ganze Angelegenheit prüfen lassen. Sie schreiben, Sie hätten zwar nie etwas unterschrieben. Allerdings können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Selbst wenn kein Vertrag zustande gekommen sein sollte, so muss man gleichwohl gegen Sie rechtliche Schritte eingeleitet haben. Die Pfändung ist nämlich nur mit einem Titel möglich. Sie sollten sich diesbezüglich noch einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Ich biete Ihnen an, mir die Unterlagen einmal zwecks Prüfung persönlich zukommen zu lassen. An dieser Stelle kann leider keine abschließende Beurteilung der Rechtslage erfolgen.
Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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Hallo RA Jeremias Mameghani
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Sie schreiben auch: in den 7 Tagen das Geld abheben !!
Das habe ich so oft versucht , aber die Bank hat sich strick geweigert es mir auszuzahlen , obwohl ich einen Leistungsbescheid der Arge vorgelegt habe. Als Grund bekamm ich zu hören : Tut mir leid , ihr Konto ist gesperrt und wir dürfen Ihnen da nichts auszahlen. Und nach ( § 55 SGBI ) hätte die Postbank es sofort auszahlen müssen.
Was kann Ich dagegen unternehmen ?
Ich werde Ihnen auch die Unterlagen zuschicken, und bin Ihnen Dankbar für Ihre Hilfe und die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
NK
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich erwarte den Eingang Ihrer Unterlagen und werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Ggf. können wir die Sache auch gerne persönlich dann besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani