Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ein Dauerschuldverhältnis vorzeitig zu kündigen.
Hierfür müsste jedoch ein wichtiger Grund, also die Unzumutbarkeit den Vertrag fortzusetzen vorliegen. Dies ist bei einer Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag gegeben.
1. Wenn die Homezone und deren Anzeige Vertragsbestandteil sind muss Mobilcom Ihnen diese zu Verfügung stellen. Da Sie das Gerät nicht von Mobilcom erworben haben, sollten Sie herausfinden ob in den AGB eine Beschränkung auf bestimmte Geräte oder sonstige Beschränkungen des Service festgeschrieben sind. Weiter müssten Sie herausfinden ob Ihr Gerät mit der Homezone von Mobilcom nicht zurecht kommt oder ob Mobilcom diesen Service nicht anbietet. Möglicherweise funktionieren andere Geräte mit Ihrer Sim einwandfrei?
Sollte der Mangel tatsächlich an der von Mobilcom erbrachten Leistung liegen und diese keine Abhilfe schaffen, dann könnten Sie den Vertrag kündigen.
2. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen. Wenn UMTS Bestandteil des Vertrages ist und Mobilcom den Dienst nicht zu Verfügung stellt, dann hätten Sie auch hier bei mangelnder Abhilfe ein Kündigungsrecht.
Sollte die Zusage der Leistung von UMTS nur mündlich gegeben worden sein, so wären Sie in der Beweispflicht.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Hallo,
zu 1. Es gibt in den AGBs von Mobilcom keinerleit verweiss auf einschränkungen von Mobiltelefonen. Eine Simkarte von O2 direkt erzeugt die Homezoneanzeige in meinem Handy, hierzu liegen schriftliche Bestätigungen von O2 Germany direkt(Das es an MC liegt) und SonyEricsson (das es nicht am Gerät liegt) vor.
Dies dürfte doch als Nachweis gelten oder?
zu 2. Beim Netz/Tarif Wechsel wurde mir zugesichert es bleiben alle dienste erhalten ...nur anderes Netz/Preise.
Entsprechendes habe ich auch schriftlich!
Gilt dies auch als Nachweiss.
Bei einer Schriftlichen Kündigung muss ich dan also diese Gründe aufführen bzw. gibt es da etwas zu beachten?-in schriftlicher hinsicht-
Sehr geehrter Fragesteller.
Zu 1. Wenn der Fehler nachweislich an MC liegt haben sie hier gute Chancen.
Zu 2. Auch hier sieht es gut für Sie aus da Mobilcom Ihnen schriftlich die Verfügbarkeit aller - auch UMTS- Dienste garantiert.
Da die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis hier nicht nur marginal verletzt sind sollten Sie sich unter Angabe obiger Punkte schriftlich an Mobilcom wenden und Abhilfe verlangen. Verstreicht eine von Ihnen gestzte, angemessene Frist fruchtlos so sollten sie daraufhin schriftlich Kündigen.
Für einen besseren Nachweis sollten Sie ein Einschreiben mit Rückschein verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -