Haltungsverbot von zweitem Hund in Mietwohnung zulässig?

| 21. Februar 2025 19:35 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:55
Guten Tag,
Wir wollen uns einen zweiten Hund anschaffen, was die Vermieter allerdings nach Nachfrage abgelehnt haben. In unserem Mietvertrag steht "Die Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern oder eine erteilte Zustimmung widerrufen, wenn konkret Betroffene Belange und berechtigte Interessen des Vermieters, der übrigen Bewohner des Hauses oder der Nachbarn entgegenstehen und das Interesse des Mieters an der Tierhaltung überwiegen." Unter Sonstige Vereinbarungen wurde allerdings ergänzt "Haustiere erlaubt (Hund)". Bei dem Hund den wir holen wollen handelt es sich um einen normalen Mischling (20kg), also keine Kampfhundrasse oder Ähnliches. Unser aktueller Hund ist noch nie negativ im Haus aufgefallen.
Dürfen die Vermieter uns den zweiten Hund verbieten bzw uns kündigen wenn wir ihn holen?
21. Februar 2025 | 20:41

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Die Frage, ob die Vermieter Ihnen die Haltung eines zweiten Hundes verbieten dürfen, hängt von einer umfassenden Interessenabwägung ab. Danach ist eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Dabei sind die Interessen des Vermieters, der übrigen Bewohner und der Nachbarn gegen Ihr Interesse an der Hundehaltung abzuwägen.



In Ihrem Mietvertrag ist festgelegt, dass die Tierhaltung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet ist. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen. Allerdings wurde unter "Sonstige Vereinbarungen" ergänzt, dass Haustiere (Hund) erlaubt sind. Diese Klausel könnte darauf hindeuten, dass zumindest die Haltung eines Hundes grundsätzlich gestattet ist.



Da Ihr aktueller Hund nie negativ aufgefallen ist und es sich bei dem neuen Hund um einen normalen Mischling handelt, könnte es schwierig für den Vermieter sein, triftige Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu finden. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine erhebliche Störung des Hausfriedens sein, was in Ihrem Fall nicht ohne Weiteres ersichtlich ist.



Sollten Sie den zweiten Hund ohne Zustimmung des Vermieters anschaffen, riskieren Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses. Eine fristlose Kündigung wäre jedoch nur gerechtfertigt, wenn eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegt, was bei der Haltung eines zweiten Hundes nicht ohne Weiteres angenommen werden kann, insbesondere wenn keine konkreten Störungen zu erwarten sind.



Es wäre ratsam, das Gespräch mit den Vermietern zu suchen und eventuell die Zustimmung der anderen Mieter einzuholen, um Ihre Position zu stärken. Wenn die Vermieter weiterhin die Zustimmung verweigern, könnten Sie in Erwägung ziehen, die Erlaubnis gerichtlich einzuklagen, wobei die Erfolgsaussichten von der konkreten Situation abhängen würden.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2025 | 20:52

Danke für ihre schnelle Antwort. Habe ich es richtig verstanden, dass die Ergänzung "Haustiere erlaubt (Hund)" also nur für unseren ersten Hund gilt und uns für den zweiten nichts bringt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2025 | 21:55

Ja, das ist richtig

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2025 | 22:33

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. Februar 2025
5/5.0

Besonders gut hat mir gefallen, dass der Anwalt jeden Punkt meiner Frage aufgegriffen und einzelnd beantwortet hat.


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