Hagelschaden KFZ Neufahrzeug

21. Januar 2008 22:10 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Frage. Ich habe am 27.12.07 ein BMW Neufahrzeug als Leasingfahrzeug übernommen und nun stellt sich durch einen Zufall heraus das dieses KFZ einen Hagelschaden hatte, der wohl behoben ist. Mit wurde das KFZ als Neufahrzeug verkauft und mich interessiert folgendes:
-kann ich wegen mangel mindern oder wandeln
-hätte man mich aufklären müssen
-ist es ein neufahrzeug trotz behobenen schadens
Herzlichen Dank,
Mark Eckert

-- Einsatz geändert am 21.01.2008 22:09:12
Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Sie können Minderung oder auch Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Zudem können Sie auch die Rückabwicklung verlangen. Die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Lieferanten werden gemäß der AGB an Sie abgetreten.
Sie sollten den Leasinggeber über die Sachlage informieren und über Ihre Maßnahmen.
Ein Hagelschaden an einem Neuwagen stellt ein Mangel dar.
Über den Hagelschaden hätte man Sie auch aufklären müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com
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