Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Sie können Minderung oder auch Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Zudem können Sie auch die Rückabwicklung verlangen. Die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Lieferanten werden gemäß der AGB an Sie abgetreten.
Sie sollten den Leasinggeber über die Sachlage informieren und über Ihre Maßnahmen.
Ein Hagelschaden an einem Neuwagen stellt ein Mangel dar.
Über den Hagelschaden hätte man Sie auch aufklären müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Sie können Minderung oder auch Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Zudem können Sie auch die Rückabwicklung verlangen. Die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Lieferanten werden gemäß der AGB an Sie abgetreten.
Sie sollten den Leasinggeber über die Sachlage informieren und über Ihre Maßnahmen.
Ein Hagelschaden an einem Neuwagen stellt ein Mangel dar.
Über den Hagelschaden hätte man Sie auch aufklären müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
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